Die Diebstähle in den Böblinger Mercaden führten zur Verhaftung des 22-Jährigen. Foto: Archiv/Stefanie Schlecht

Das Landgericht Stuttgart untersucht, ob ein 22-Jähriger für die Allgemeinheit gefährlich ist und in der Psychiatrie untergebracht werden soll.

Böblingen - Selten dürften Richter, Staatsanwalt, Verteidigung und selbst der Sachverständige mehr gerätselt haben, ob ein Straftäter ein Fall fürs Gefängnis oder für die Psychiatrie ist, als in dem Gerichtsverfahren gegen einen 22-jährigen Mann, das seit Kurzem in Stuttgart stattfindet. Die Staatsanwaltschaft will den Mann, der erst im Gefängnis in Stammheim einsaß, seit ein paar Monaten jedoch in einer psychiatrischen Klinik ist, dort länger untergebracht haben. Nach Ansicht der Anklagebehörde stellt der 22-Jährige wegen einer paranoid-halluzinatorischen Psychose eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Von ihm seien weitere rechtswidrige Taten zu erwarten, er sei jedoch nicht schuldfähig.