Das Landgericht Stuttgart untersucht, ob ein 22-Jähriger für die Allgemeinheit gefährlich ist und in der Psychiatrie untergebracht werden soll.
Böblingen - Selten dürften Richter, Staatsanwalt, Verteidigung und selbst der Sachverständige mehr gerätselt haben, ob ein Straftäter ein Fall fürs Gefängnis oder für die Psychiatrie ist, als in dem Gerichtsverfahren gegen einen 22-jährigen Mann, das seit Kurzem in Stuttgart stattfindet. Die Staatsanwaltschaft will den Mann, der erst im Gefängnis in Stammheim einsaß, seit ein paar Monaten jedoch in einer psychiatrischen Klinik ist, dort länger untergebracht haben. Nach Ansicht der Anklagebehörde stellt der 22-Jährige wegen einer paranoid-halluzinatorischen Psychose eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Von ihm seien weitere rechtswidrige Taten zu erwarten, er sei jedoch nicht schuldfähig.
Smartwatch-Klau löst Alarm aus
Anlass für das Verfahren ist ein Vorfall vom Mai dieses Jahres: Im Böblinger Einkaufszentrum Mercaden soll der 22-Jährige zunächst in einem Bekleidungsgeschäft eine Sonnenbrille, Jeans, ein T-Shirt und Socken im Gesamtwert von rund 105 Euro gestohlen haben. Die Preisschilder trennte er mit einer Schere ab, riss von einer Bermuda-Jeans mit Camouflage-Muster das Sicherungsetikett ab und zog diese gleich an.
Halluzinationen nur vorgetäuscht?
Kurz darauf soll er in einem Elektronikmarkt das Sicherungsetikett einer Smartwatch im Wert von knapp 290 Euro durchschnitten und versucht haben, mit dieser zu fliehen. Da jedoch ein Alarm ausgelöst wurde, habe ihn ein Sicherheitsmitarbeiter verfolgt und nach einem Gerangel mit einem Schulterwurf zu Boden gebracht. Erst mithilfe weiterer Mitarbeiter gelang es wohl, dem 22-Jährigen Handschellen anzulegen. „Das waren turbulente Szenen, es gab einen echten Bodenkampf“, bestätigte ein Polizeibeamter den Anklagevorwurf. Dieser lautete auf schweren räuberischen Diebstahl und Diebstahl mit Waffen.
Lesen Sie aus unserem Angebot: Ladendieb wird innerhalb weniger Stunden zweimal erwischt
Die Taten räumte der 22-Jährige, der bei einem Cousin in Böblingen zu Besuch war, unumwunden ein. „Ich hatte nur eine Hose, und die war schmutzig“, erklärte er. Lange Diskussionen gab es aber in der Folge um die Hintergründe der Tat. Bei der Polizei und der Haftrichterin hatte der Mann ausgesagt, eine Stimme habe ihm gesagt, er solle in die Mercaden gehen und die teuerste Uhr nehmen. Das stellte der Mann vor Gericht als Trick dar: „In Stammheim hat mir ein Mithäftling den Tipp mit den Stimmen gegeben, damit ich eine geringere Strafe kriege“, behauptete er. Das sei jedoch kein guter Rat gewesen. In Wirklichkeit habe er noch nie im Leben Stimmen gehört.
Gutachten wirft Fragen auf
Das wollten die anderen Prozessbeteiligten nicht so recht glauben. Der Sachverständige Professor Hermann Ebel vom Klinikum Ludwigsburg erklärte, in einem Gutachten über ihn aus Augsburg stehe, dass er aufgrund langjährigen Marihuanakonsums psychisch krank sei. Auch gegenüber drei anderen Ärzten habe er Stimmen erwähnt, die er gehört habe. Zudem werde er beobachtet und verfolgt. „Lügen Sie dann heute oder haben Sie damals gelogen?“, fragte der Sachverständige.
Der Vorsitzende Richter zitierte aus einem anderen Gutachten, dass der 22-Jährige sich für gesegnet halte und die Gabe habe, anderen Menschen zu helfen, insbesondere Kindern ohne Eltern. „Das ist mein Lebenstraum“, erklärte dieser dazu. Er lehne es ab, Medikamente zu nehmen. In einem Gefängnis in Augsburg habe man ihm eine Spritze gegeben, die laut anderen Mithäftlingen zum Verlust der Männlichkeit führe. Er räumte auch ein, bei einem Sturz von einem Pferd im Jahr 2016 eine Kopfverletzung erlitten zu haben. Daraus hätten sich aber keine Folgeschäden ergeben.
In Arrest mit dem Kopf gegen die Tür
Eine Mitarbeiterin der JVA Stammheim erklärte, sie halte den 22-Jährigen für psychisch auffällig. „Er hat gesagt, dass er eine Kollegin töten werde, wenn Gott ihm dabei hilft.“ Nach Absprache mit der Anstaltspsychologin habe sie daher die Verlegung in ein psychiatrisches Krankenhaus veranlasst. Ein Polizist erklärte, der 22-Jährige sei in der Arrestzelle mit dem Kopf gegen die Tür und Wände gelaufen. Laut eines internen Vermerks der bayerischen Kollegen sei der Mann als gemeingefährlich klassifiziert. Er sei dort unter neun Alias-Namen bekannt. Der Prozess wird am 25. November fortgesetzt.