Ungewohnter Anblick: die Bankvorstände Heiko Herbst und Timm Häberle (rechts) vor dem Arbeitsgericht in Ludwigsburg Foto: Simon Granville

Die VR-Bank Ludwigsburg kürzt einer Betriebsrätin das Gehalt – und erscheint in extrem schlechtem Licht. Nun gibt es einen weiteren Annäherungsversuch. Und einen deutlichen Hinweis.

In seiner jahrzehntelangen Karriere als Banker hat Timm Häberle noch kein einziger Termin an ein Arbeitsgericht geführt. Seit dem vorigen Jahr jedoch hat er dort erstaunlich viel zu klären gehabt – und hätte gerne darauf verzichtet. Denn was dort in diversen Verhandlungen zur Sprache kam, ließ eine der größten Volksbanken im Land (Bilanzsumme sechs Milliarden Euro) bisweilen erscheinen wie ein Kasperletheater.

 

Von einem unspektakulären Fall

Nun, dieser Eindruck entstand an diesem Freitag nicht erneut. Was auch damit zu tun haben dürfte, dass Timm Häberle, der Vorstandsvorsitzende der VR-Bank Ludwigsburg persönlich bei Gericht erschienen ist. Und mit ihm ein weiteres Mitglied des Vorstand. Und auch mit deutlichen Worten des Richters. Dazu später mehr.

Nüchtern betrachtet ist die Sache unspektakulär. Es geht um die Vergütung der langjährigen Vorsitzenden des Betriebsrats. Andrea Widzinski begann 1986 bei der damaligen Volksbank Ludwigsburg als Sachbearbeiterin. 1993 wurde sie in den Betriebsrat gewählt, 1997 zu seiner Vorsitzenden. Von da an war sie freigestellt. Das heißt, sie arbeitete ausschließlich für den Betriebsrat, wurde aber weiter bezahlt. Ihr Gehalt und dessen Erhöhungen orientierte sich, wie im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen, an dem von Kollegen, die seinerzeit in ähnlicher Position mit ähnlichen Fähigkeiten gearbeitet haben.

Von einer spektakulären Eskalation

Bei der Fusion dreier Volksbanken zur neuen VR-Bank Ludwigsburg fiel den obersten Bänkern auf, dass Andrea Widzinski zu den Topverdienern im Haus gehört. Strittig war nicht in erster Linie ihr Tarifgehalt von rund 5000 Euro als solches, sondern eine Zulage von rund 1500 Euro. Mehrere Anläufe, die Angelegenheit intern und einvernehmlich zu klären, scheiterten. Schließlich kürzte die Bank die Zulage um 999 Euro, Andrea Widzinski verklagte ihren Arbeitgeber – und die Sache wurde spektakulär.

Sich als Arbeitgeber mit dem Betriebsrat anzulegen hat grundsätzlich eine politische Komponente: Womöglich sucht da nur jemand einen Vorwand, um einen unbequemen Arbeitnehmervertreter loszuwerden? Sich mit Andrea Widzinski anzulegen ist doppelt riskant, denn sie ist dafür bekannt, sich nicht einzuschüchtern zu lassen. In einem legendären Streit mit einem der früher Bankchefs, der nichts unversucht ließ, sie zu kündigen, ging sie als Siegerin vom Platz. Die Gewerkschaft Verdi prangerte denn auch im aktuellen Fall das „unsägliche Vorgehen“ der Bank an.

Negative Schlagzeilen für die VR-Bank

Ins Bild passte dabei auch, dass die Bank in dieser Zeit mehr oder weniger unvermittelt zwei hochverdienten Filialleitern ihre Position wegnahm und sie darüber per außerordentlicher fristloser Änderungskündigung informierte. Die beiden Mitarbeiter wurden bei gleichem Gehalt weiter beschäftigt, hatten aber keine Personalverantwortung mehr. In der neuen Struktur der fusionierten Bank sind Filialleitungen nicht mehr vorgesehen. Auch dieser Vorgang endete beim Arbeitsgericht, wo der Richter von einem „kropfunnötigen“ Prozess sprach, von „suboptimaler“ Kommunikation und einem „Kasperletheater“.

Die VR-Bank, die mit der „persönlichen Wertschätzung und Verbindlichkeit“ für ihre Mitarbeiter wirbt, und versucht, sich für die Zukunft auf dem Finanzsektor zu rüsten, sah sich im Alltag mit mieser Stimmung, negativen Schlagzeilen und teils auch persönlichen Anfeindungen konfrontiert. Und so bemühte sie sich um Schadensbegrenzung. Die Änderungskündigungen gegen die beiden Filialleiter hat die Bank inzwischen zurückgenommen und ihnen die frühere Funktion wieder gegeben. Und der Vorstand versicherte seither oft und immer wieder, dass es nicht darum gehe, Andrea Widzinski zu gängeln. Gerne überweise man das Gehalt wie gehabt – wenn man nur sicher sein könne, rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.

Und das wiederum ist nicht so leicht. Der Richter Falk Meinhardt, der alle fraglichen Bank-Verfahren am Arbeitsgericht führte, spricht an diesem Freitag von einem „schmalen Grat“, an dessen Seiten steile Hänge namens „Benachteiligung“ und „Begünstigung“ hinabführten.

Die Lage ist nicht eindeutig

Zu wenig Gehalt wäre unrechtmäßig, da nicht der Verdacht entstehen darf, ein Interessenvertreter werde kleingehalten. Ihn andererseits mit zu viel Geld womöglich gefügig zu machen könnte ebenfalls verheerend sein. Als prominentes Beispiel kann Klaus Volkert dienen. Der langjährige Betriebsratschef bei VW wurde so generös behandelt, dass er am Ende ins Gefängnis musste.

Hinzu kommt, dass inzwischen auch Strafgerichte gezwungen sind, genauer hinzuschauen. Der Bundesgerichtshof nämlich hat jüngst ein Urteil des Landgerichts Braunschweig aufgehoben, weil es den gesetzlichen Anforderungen nicht genüge: Das Gericht hatte vier Personalmanager von VW freigesprochen, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft hohen Betriebsräten zu üppige Gehälter und Boni genehmigt haben sollen.

Timm Häberle und seine Kollegen in den obersten Etagen wollen also vermeiden, sich wegen Untreue strafbar zu machen. Weiteren Streit und einen Kampf durch Instanzen will die Bank aber auch nicht. Und Andrea Widzinski, die krankheitsbedingt fehlte, ebenso wenig. Deshalb haben sich beide Parteien letztlich darauf eingelassen, erneut eine einvernehmliche Lösung suchen.

Und noch ein Einigungsversuch

Zwei überaus deutliche Hinweise des Richters könnten entscheidend helfen. Zum einen hat er Zweifel daran geäußert, dass bei der Ermittlung der bisherigen Vergütung der korrekte Maßstab angelegt wurde. Die Kollegen, mittels deren Gehalt das von Andrea Widzinski nachgestellt wurde, waren für diesen Vergleich womöglich nicht zulässig. Zum anderen sagte er: „Das Verhalten der Bank ist nicht zur Skandalisierung geeignet.“