Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe, ist auch vor den höchsten Gerichten meist erfolgreich. Nun wird die oberste deutsche Gerichtsinstanz auch seine Organisation unter die Lupe nehmen. Foto: dpa

Wer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verklagt wird, hat es schwer. Nun äußert das Oberlandesgericht Stuttgart Zweifel an der Praxis, mit Geldern von Autohändlern auch Dieselklagen zu finanzieren. Die DUH wird nun selbst unter die Lupe genommen.

Stuttgart - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erzielt mit den Abmahnungen gegenüber Händlern von Autos, Elektronik und anderen Produkten seit Jahren hohe Überschüsse.

Nach Informationen unserer Zeitung legte die Organisation dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Zahlen vor, wonach sie 2015 und 2016 durch Abmahnungen insgesamt 4,93 Millionen Euro eingenommen hat, von denen nach Abzug der Kosten ein Überschuss von 668 633 Euro verblieben sei. Bei vergleichbarer Bilanzierung entspräche das einer Umsatzrendite von 13,6 Prozent. Das liegt über dem Wert der Mercedes-Autosparte, die für 2016 auf 9,1 Prozent kam.

Wofür dürfen die Überschüsse verwendet werden?

Nach dem Willen des OLG soll nun der Bundesgerichtshof (BGH) die Finanzierung der Umweltorganisation über Abmahnungen höchstrichterlich überprüfen. Das OLG will geklärt wissen, ob die Organisation ihre Spielräume bei der Verwendung der Überschüsse überschreitet oder nicht. Sie verwende die Gelder auch für Vereinszwecke jenseits der Suche nach Wettbewerbsverstößen oder der Information der Verbraucher darüber, etwa für „politische Kampagnen“. Anlass war das Verfahren gegen einen Autohändler aus dem Rems-Murr-Kreis, der sich gegen eine Abmahnung seit gut zwei Jahren zur Wehr setzt und nun den BGH anruft.

Die DUH spricht im Jahr rund 1500 Abmahnungen gegen Händler aus, die etwa den Kraftstoffverbrauch von Autos nicht angeben. Diese Abmahnungen darf sie nur aufgrund eines vom Staat verliehenen Klagerechts aussprechen. Ob sie tatsächlich gegen Regeln verstößt, steht bisher nicht fest.

DUH-Chef Jürgen Resch sagte unserer Zeitung, er sehe der Entscheidung zuversichtlich entgegen. Die DUH verwende die Gelder zwar nicht ausschließlich zur Erstellung von Abmahnungen, sehr wohl aber im Sinn des Verbrauchers, in dessen Namen die DUH ihr Klagerecht ausübe.