Ab wann sollen Schulen schließen? Der Bund legt jetzt Kriterien fest. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Die Notbremse führt nicht schlagartig zu einer besseren Coronapolitik, meint Norbert Wallet. Und sie birgt gravierende rechtliche Probleme.

Berlin - Die nun auch vom Bundesrat verabschiedete Notbremse, also die Reform des Infektionsschutzgesetzes, weckt die abwegige Erwartung, dass nun in der Coronabekämpfung schlagartig alles besser werde, weil der Bund eingreift und dem föderalen Flickenteppich ein Ende setze. Das ist schon deshalb eine übertriebene Hoffnung, weil sich der Bund bei den Dingen, die er selbst in die Hand nahm, nicht gerade durch Effizienz und nachhaltigen Erfolg ausgezeichnete, siehe etwa die lange Geschichte der Masken- und Testbeschaffung.