Die Mutter des misbrauchten Buben vor Gericht: Sie ist im August zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Foto: Getty Images Europe

Die Kommission macht zwar viele richtige und wichtige Vorschläge. In einem zentralen Punkt lässt das Jugendamt aber nicht mit sich reden, bemängelt Eberhard Wein.

Staufen - Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung, heißt es. Und es sind viele Einsichten, die die gemeinsame Arbeitsgruppe aus Familiengerichten und Jugendamt in Freiburg zum Fall Staufen präsentiert hat. Man müsse sich gegenseitig besser informieren, enger zusammenarbeiten und vor allem die Rolle des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren stärken. In einem Punkt lässt Thorsten Culmsee aber nicht mit sich reden: Nein, es sei kein Fehler gewesen, die Information über ein verräterisches Kindergespräch im Schulbus nicht an das Familiengericht weitergegeben zu haben, sagt der Sozialdezernent des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald kategorisch.

Doch eben dieses Detail ist es, das bei der Vorstellung des Berichts die meisten kritischen Nachfragen provoziert. Drei Monate, bevor der Staufener Missbrauchsfalls endgültig aufgedeckt worden war, hatte der heute zehnjährige Bub einem Freund erzählt, dass er sich vor dem Lebensgefährten seiner Mutter ausziehen und anschauen lassen müsse. Man habe den Hinweis, der über die Schule an das Amt herangetragen worden sei, sehr ernst genommen, behauptet Culmsee. Doch er sei zu vage gewesen. Um das Kind nicht zu gefährden, habe man dies deshalb für sich behalten.

Stattdessen habe man gehofft, dass sich der Bub bei einer geplanten schulinternen Veranstaltung zum Thema Kindesmissbrauch weiter öffne. Wegen der Sommerferien sei es dazu aber leider nicht mehr gekommen.

Ob die Vertreter der Familiengerichte in der Kommission diese Argumentation überzeugt hat, lässt der Abschlussbericht im Unklaren. Es bleiben aber drängende Fragen: Warum hat das Jugendamt nicht selbst versucht, den „vagen Hinweis“ valider zu machen? Warum wurde der befreundete Junge nicht selbst befragt, von dem die Information stammte? Dass Culmsee dieses Versäumnis nicht klar benennt, hat einen einfachen Grund: Es wäre ein Schuldeingeständnis in einem Fall, in dem gegenwärtig die Staatsanwaltschaft gegen den betreffenden Mitarbeiter des Jugendamts ermittelt.

Für die Behörde, die bereits im Fall Alessio, eines dreijährigen Buben, der vor drei Jahren von seinem Stiefvater tot geprügelt wurde, die Verurteilung eines Mitarbeiters hinnehmen musste, wäre eine Anklageerhebung ein weiterer schwerer Schlag. Dies will sie offenbar, bei aller Bereitschaft zur Einsicht, unbedingt verhindern. Doch der Punkt zeigt, dass der internen Aufarbeitung nun auch noch eine unabhängige Untersuchung folgen muss.