Soll die Liga für den Einsatz der Polizei rund um die Bundesligaspiele zahlen? Darüber wird ein Rechtsstreit geführt, der bis zum Bundesverwaltungsgericht führen wird. Foto: dpa

Wenn Vereine oder Liga für die Sicherheit rund um Fußballspiele zahlen sollen, ist der Weg in die Privatisierung öffentlicher Sicherheit geebnet.

Berlin - Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat geurteilt, dass sich die Deutsche Fußball Liga (DFL) an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Bundesliga beteiligen muss. Dabei geht es um hohe Beträge. So schickte die Stadt Bremen dem lokalen Bundesligisten nach einem Spiel gegen den Hamburger SV im Jahre 2015, bei dem es zu Ausschreitungen kam, einen Gebührenbescheid von über 400.000 Euro. Das Urteil ist nicht letztinstanzlich. Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist zulässig. Das ist gut so, denn die Entscheidung darf so nicht stehenbleiben.

Dabei geht es nicht darum, des Deutschen liebstes Kind, den Fußball, zu schonen. Er hat zweifellos gesamtgesellschaftliche Bedeutung und muss dieser – durchaus im Wortsinn – Rechnung tragen. Aber das Bremer Urteil berührt einen wichtigen Grundsatz: In einem demokratischen, rechtsstaatlichen Gemeinwesen hat der Staat das Gewaltmonopol. Daraus ist die Pflicht abzuleiten, ohne Ansehen der konkreten Umstände, für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen.

Der Staat muss für die öffentliche Sicherheit sorgen

Der Staat ist nicht Zensor der Aktivitäten seiner Bürger. Deshalb hat er für die Sicherheit rund um Fußballspiele genauso zu sorgen wie für die Sicherheit rund um öffentliche Kundgebungen, Rockkonzerte oder Feste. Und es kommt ihm dabei auch nicht zu, die Gewährung dieser Sicherheit abhängig zu machen von der potenziellen Finanzkraft der Veranstalter. Tatsächlich scheint bei der Stadt Bremen der Gedanke vorzuherrschen, die DFL habe schließlich genug Geld – also soll sie zahlen. Im Kern wird mit dieser Argumentation die schrittweise Privatisierung des öffentlichen Bürgerschutzes eingeleitet, und das ist eine äußerst bedenkliche Entwicklung.

Zumal die Vereine – auch bei Fankrawallen – nicht Verursacher der entstehenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sind. Gewalt rund um den Sport ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen mit vielfältigen Ursachen. Deshalb sind die Polizeikosten auch nicht irgendeiner privaten Seite aufzubürden.