Eine Hebamme beim Überprüfen der Herztöne eines Babys im Mutterleib. Foto: dpa

Das Hebammenwesen wird von Deutschland für die immatrielle Kulturerbeliste der Unesco vorgeschlagen. Damit solle auf die „sehr wertvollen Kompetenzen“ der Hebammen aufmerksam gemacht werden.

Bonn - Deutschland wird das Hebammenwesen im nächsten Jahr für die internationale Unesco-Liste des immateriellen Kulturerbes nominieren. Das teilte die deutsche Unesco-Kommission am Freitag in Bonn mit. Damit solle auf die „sehr wertvollen Kompetenzen“ der Hebammen aufmerksam gemacht werden, hieß es. Offiziell eingereicht wird der Vorschlag demnach im März 2019. Darüber entschieden werden soll bis Ende 2020.

Die Unesco-Programme zum Erhalt immateriellen Kulturerbes sollen Bräuche, traditionelles Wissen sowie Kultur- und Handwerkstechniken bewahren helfen. 470 stehen derzeit auf den drei entsprechenden Unesco-Listen. Jedes Land, das der Unesco-Konvention zum immateriellen Kulturerbe beigetreten ist, erstellt darüber hinaus eine eigene nationale Liste. In das deutsche Verzeichnis wurde das Hebammenwesen schon 2016 aufgenommen.

Schwere Arbeitsbedingungen

Bei der Bekanntgabe der Nominierung für die internationale Liste verwies die Unesco-Kommission am Freitag auch auf die schwierigen Arbeitsbedingungen der Hebammen durch „Überlastung und hohe Haftungsrisiken“. Das Hebammenwesen ist keine spezifisch deutsche Tradition. Hebammen wurden laut Unesco-Kommission schon auf 5000 Jahre alten ägyptischen Tempelgemälden dargestellt. In Deutschland stammt die älteste bekannte Berufsordnung für Hebammen aus dem Jahr 1452, das erste Lehrbuch von 1690.

Alle Mitgliedstaaten der Konvention können Kulturformen aus ihrem nationalen Verzeichnis für die internationalen Listen vorschlagen, die so kontinuierlich wachsen. Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren durch einen Ausschuss, der sich aus den Vertretern von 24 ausgewählten Vertragsstaaten der Konvention zusammensetzt.