Die Handschrift des sogenannten Islamischen Staats: Beerdigungsfeier für mehrere der rund 300 Christen, die im April durch einen Bombenanschlag in Sri Lanka ums Leben gekommen waren. Foto: dpa

Da will einer, der Deutschland in jeder Hinsicht den Rücken gekehrt hat, raus aus syrischer Haft und zurück. Mit staatlicher Hilfe. Christoph Reisinger formuliert in diesem Kommentar, wie er darüber denkt.

Stuttgart. - Und plötzlich ganz viel Vaterlandsliebe: Da klagt ein Deutscher, auf Rückholung aus syrischer Haft, der Deutschland angeblich 2014 mit dem festen Vorsatz verlassen hat, sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) anzuschließen – also einer Terroristentruppe, die auf alles spuckt, was nach Werten und Gesetzen der Bundesrepublik aussieht. Markenzeichen des IS sind entgrenzte Brutalität und der Zynismus, sie mit Frömmelei zu kombinieren.

 

In Gefangenschaft kurdischer Milizen

Ausgerechnet so ein Mann macht nun auf Staatsbürger. Strapaziert mit seiner Klage den Rechtsstaat bis an die Schmerzgrenze, provoziert das Gerechtigkeitsempfinden vieler Mitbürger – und formuliert doch ein Anliegen, dass derselbe Rechtsstaat nur unter Preisgabe seiner eigenen Grundsätze generell ignorieren kann. Schließlich hat der Staat die Pflicht, seine Bürger so weit als möglich vor Verfolgung, Folter, und Tod – der droht dem Kläger angeblich in Gefangenschaft syrischer Kurdenmilizen – zu schützen. Überall.

Ob das im konkreten Fall die Rückholung erzwingt, sei dahin gestellt. Zumindest denkbar bleibt, dass Deutschland Garantien verlangt und dann auch überprüft, dass der Kläger nach einer Verurteilung nicht hingerichtet und menschenrechtskonform behandelt wird. Um nach einer Rückkehr in Deutschland zumindest wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt zu werden.

Berechtigte Verbitterung über andere Länder

Weniger wäre nicht rechtens. Und Deutschland gut beraten, jeden Eindruck zu vermeiden, eine Rückholung zu hintertreiben. Erinnert sei an die völlig berechtigte Verbitterung hierzulande über Länder, die eine Rücknahme ihrer illegal nach Deutschland eingereisten oder hier gar kriminell aktiven Bürger verweigern.

christoph.reisinger@stzn.de