Laut Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) soll es für Gaffer bei Verkehrsunfällen kein Pardon geben. Allerdings gestalten sich die Ermittlungen oft schwierig – wie ein Beispiel aus Ulm zeigt.
Ulm/Stuttgart - Das Glotzen, Filmen und Fotografieren nach schweren Verkehrsunfällen bleibt oft ohne Folgen. Das beklagt die Deutsche Polizeigewerkschaft im Südwesten. Um effektiver gegen Gaffer vorgehen zu können, fordert daher ihr Landesvorsitzender Ralf Kusterer eine bessere technische und personelle Ausstattung der Polizei.
„Die Kollegen müssen vor Ort erst die Unfallstelle absichern, dann den Unfall aufnehmen. Sie sind meist nicht in der Lage, auch noch die mit ihrem Handy filmenden und fotografierenden Personen zu kontrollieren“, sagte er unserer Zeitung. Man müsse daher dringend ein Konzept entwickeln, wie man „dieses widerliche Phänomen in den Griff“ bekomme.
Kein Pardon für Täter?
Wie schwierig der Nachweis ist, zeigt ein Beispiel aus dem Mai 2018: Nach einem tödlichen Crash auf der A 8 nahe Ulm-West sollen zehn Personen Videos gemacht haben. Die Polizei notierte die Kennzeichen und leitete zehn Ermittlungsverfahren ein. Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) verkündete damals, es gebe „kein Pardon“ für die Täter.
Wie ein Sprecher des für Bußgelder zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe nun sagte, gab es nur in zwei der zehn Fälle einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. In acht Fällen habe der Fahrer nicht ermittelt werden können.
Darf die Polizei den Verkehr filmen?
Härtere Strafen, wie sie das Land über den Bundesrat anstrebt, sind laut Kusterer gut, aber nur ein erster Schritt. Um Gaffer sanktionieren zu können, müssten diese auch erwischt werden.
Aus seiner Sicht gibt es dafür zwei Wege: eine weitere Polizeistreife rückt an, um sie unmittelbar nach der Tat herausziehen. Oder die Polizei filmt sie, etwa indem sie ihren Wagen so abstellt, dass eine Dashcam – eine hinter der Windschutzscheibe befestigte Kamera – den vorbeifahrenden Verkehr aufnehmen kann. Man müsse prüfen, ob dies rechtlich gehe, forderte Kusterer.