Wenn der neue Arbeitgeber der alte ist, kann der Beschäftigte zur Kasse gebeten werden. Foto: dpa

Wer Mercedes-Benz im Rahmen des Sparprogramms „Next Level Performance“ verlässt, später aber zurückkehrt, muss unter Umständen einen Teil der Abfindung zurückzahlen. Welche Regeln dabei gelten.

„Sag niemals nie“ ist eine Regel, die nicht nur für einen James-Bond-Titel gut war, sondern auch im Arbeitsleben gilt. Wer beispielsweise Mercedes-Benz im Zuge des aktuellen Sparprogramms „Next Level Performance“ verlässt, kehrt vielleicht irgendwann in anderer Funktion in den Stuttgarter Konzern zurück. Dann allerdings muss die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter unter Umständen einen Teil seiner Abfindung zurückzahlen.