Abgeordnete untereinander – das funktioniert nicht ohne klare Regeln und Vorgaben. Foto: dpa

Der baden-württembergische Landtag will sich eine neue Geschäftsordnung geben – auch wegen der AfD. Abgeordnete warnen jedoch vor einer „Lex AfD“, aber auch vor einem „Majestätsparagrafen“.

Stuttgart - Die Geschäftsordnung des Landtags hat nicht gerade das Zeug zum Bestseller. Das Büchlein, das in rund 100 Paragrafen die Details des Parlamentsbetriebs regelt, ist eigentlich nur für Betroffene interessant. Doch seit AfD-Abgeordnete ihr Mandat ausüben und lustvoll mit der Landtagspräsidentin im Clinch liegen, steht das Regelwerk wieder im Fokus.

Wie etwa geht man mit Abgeordneten um, die das Plenum trotz eines Ausschlusses nicht verlassen – so wie kurz vor Weihnachten, als Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon die Ordnungsmaßnahmen von Präsidentin Muhterem Aras zunächst ignorierten. Muss das Parlament dies genauer regeln? Auch über scheinbar banale Dinge gab es häufig Zerwürfnisse zwischen der AfD und den übrigen Parteien. Darf ein Abgeordneter eine Persönliche Erklärung vom Rednerpult aus abgeben – oder muss er ans Saalmikro, wie von Aras gefordert? Oder: Wer darf wann außerordentliche Präsidiumssitzungen einberufen?

Boykott der Abschlusssitzung

Solche Fragen diskutiert seit einigen Monaten eine Geschäftsordnungskommission, in der alle Fraktionen ihre Cheforganisatoren geschickt haben, die sogenannten Parlamentarischen Geschäftsführer (PGF). „Wir sind uns im wesentlichen einig“, sagt Grünen-PGF Uli Sckerl. Man wolle keine große Reform anstoßen, sondern Unklarheiten beseitigen und habe sich dazu eine 30-seitige Synopse der Regeln anderer Parlamente besorgt. Schließlich sei die Absicht, die Neufassung demnächst mit großer Mehrheit zu verabschieden.

Doch die Materie ist heikel. Das lässt sich beispielsweise am Umstand ablesen, dass FDP und SPD die eigentlich für diesen Donnerstag vorgesehene Abschlusssitzung boykottiert haben. Sie sind verärgert über die Art, wie Grüne und CDU tags zuvor mit den Anträgen der Opposition zum Thema Fahrverbote umgingen. Eigentlich hatte die Kommission vereinbart, Anträge künftig in der Reihenfolge abzustimmen, in der sie gestellt wurden. „Das war Konsens“, sagt FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Trotzdem griff die Koalitionsmehrheit auf das alte Abstimmungsverfahren zurück, wonach „der am weitest gehende“ Antrag als erstes zur Abstimmung steht. Aus-diskutiert ist das noch nicht, denn Nicole Razavi, PGF der CDU, fragt: „Wollen wir wirklich das Windhundprinzip?“

Ein Ordnungsgeld? Eher nicht

Heftige Diskussionen gab es in der Kommission auch über die Frage, ob der Landtag nach dem Beispiel des Bundestags ein Ordnungsgeld von mindestens tausend Euro erheben soll, wenn ein Abgeordneter heftig über die Stränge schlägt. So weit wird es in Stuttgart wohl nicht kommen, denn es herrscht eine gewisse Furcht davor, eigens Regelungen mit Blick auf unbotmäßige AfD-Leute zu erlassen. „Alle sagen, wir wollen aus der Geschäftsordnung keine Lex AfD machen“, sagt Sckerl. Dennoch sind es vor allem die Grünen, die den parlamentarischen Umgang gern genauer festschreiben wollen – bis dahin, dass auch frühere Präsidiumsbeschlüsse darin aufgenommen werden.

Manche Stilfragen wurden ohnehin noch nie schriftlich fixiert – so etwa, dass eine Entscheidung der Landtagspräsidentin wie etwa ein Ordnungsruf nicht in der laufenden Sitzung kritisiert wird. Ebendies hatten aber vor Weihnachten die AfD-Leute Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon („So können Sie ein Parlament in Anatolien führen!“) getan – woraufhin Aras sie ausschloss. Soll man dies (wie in Berlin) für künftige Fälle regeln? Und bedeutet das dann, dass ein Abgeordneter überhaupt keine Kritik an der Präsidentin üben darf? Einige Fraktionsvertreter haben den Regelungswunsch der Grünen als „Majestätsklausel“ aufgefasst – und heftig protestiert. „Das Amt wird dadurch eher geschwächt als gestärkt“, warnt Razavi. Sckerl beschwichtigt: „Ein Abgeordneter muss sich äußern können, wenn er mit der Verhandlungsführung nicht einverstanden ist.“

Nur mit Polizeigewalt

Man könne nicht alles in die Geschäftsordnung schreiben, sagt Rülke: „Wenn ein Abgeordneter entschlossen ist, ein höchstmögliches Maß an Konfrontation zu suchen, wird man das nicht verhindern können.“ Es sei denn mit Polizeigewalt. Die Freiheit des Mandats sei jedenfalls eine hohe Hürde für Zwangsmaßnahmen.

Mit Argusaugen verfolgt Anton Baron, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, die Debatte. Zwar findet er, dass diese im wesentlichen fair ablief: „Da sind viele sinnvolle Punkte dabei.“ Doch spüre seine Fraktion im Parlamentsalltag, dass es sehr wohl eine – ungeschriebene – Lex AfD gebe. Im Präsidium zum Beispiel würden ihre Anträge regelmäßig abgebügelt.