Der Rechtsanwalt der Familie von Tugce A. geht davon aus, dass sich der mutmaßliche Täter vor dem Jugendrichter verantworten muss. „Da er gerade erst 18 geworden war, gehe ich davon aus, dass das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt“, sagte Macit Karaahmetoglu aus Ditzingen.

Stuttgart - Der Rechtsanwalt der Familie von Tugce A. geht davon aus, dass sich der mutmaßliche Täter vor dem Jugendrichter verantworten muss. „Da er gerade erst 18 geworden war, gehe ich davon aus, dass das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt“, sagte Macit Karaahmetoglu aus Ditzingen (Kreis Ludwigsburg) den „Stuttgarter Nachrichten“. „Da ist von Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren alles möglich“, sagte Karaahmetoglu dem Blatt. Der 46-jährige Anwalt sagt, dass die Familie von Tugce kurz nach dem Geschehen am 15. November auf ihn zugekommen sei. Da er als langjähriger Autor einer Kolumne zu Rechtsfragen in der deutschen Ausgabe der türkischen Tageszeitung „Hürriyet“ bekannt geworden sei, hätten Freunde der Familie ihn als Rechtsanwalt empfohlen. Karaahmetoglu hat kaum Zweifel am Tathergang in Offenbach. „Das Problem ist weniger die rechtliche Beurteilung, sondern die Aufklärung des Sachverhalts. Wobei das Überwachungsvideo aus der Garage ziemlich deutlich zeigt, wie der Tatverdächtige da außer Rand und Band agiert.“

Die 22-jährige Studentin war nach einem Schlag gegen den Kopf auf dem Parkplatz vor einem Schnellrestaurant ins Koma gefallen. Davor hatte sie zwei Mädchen geholfen, die von dem mutmaßlichen Schläger und seinen Freunden drangsaliert worden waren. Zwei Wochen später ließen ihre Eltern die lebenserhaltenden Maschinen abschalten. Karaahmetoglu hofft auf eine möglichst strenge Strafe, die jedoch aus Sicht der Eltern gar nicht streng genug sein kann: „Die junge Frau wird schließlich nicht mehr lebendig.“