Raiko Grieb hat den Humor nicht verloren, obwohl seine Bezirksvorstehertätigkeit gefährdet ist. Foto: Georg Linsenmann

Wer in Stuttgart ehrenamtlicher Bezirksvorsteher sein will, muss unbedingt in der Innenstadt wohnen. Der Wohnsitz in einem Außenbezirk reicht nicht. Der Fall von Raiko Grieb zeigt auf, warum dies unvernünftig sein könnte.

Stuttgart - Raiko Grieb (40) ist Bezirksvorsteher in Stuttgart-Süd. Aber nicht mehr lange, wenn es nach der Stuttgarter Hauptsatzung, so eine Art Grundgesetz der Landeshauptstadt, geht. Denn Grieb hat nach längerer Suche endlich eine neue Wohnung gefunden und ist mit seiner Frau und den zwei Kindern umgezogen. Nun wohnt er nicht mehr in der Nähe der Lerchenrainschule, sondern rund 300 Meter außerhalb des Innenstadtbezirks Süd im Stadtteil Dachswald. Und der gehört zu einem Außenbezirk. Zu Stuttgart-Vaihingen.

In Paragraf 21, Absatz 4 der Hauptsatzung allerdings ist geschrieben: Die ehrenamtlichen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher der inneren Stadtbezirke „müssen wählbar sein, im Bereich der Innenstadt wohnen, mit den Verhältnissen im Stadtbezirk vertraut sein und allgemeines Ansehen genießen“.

Einen Punkt, den des Wohnsitzes, erfüllt SPD-Mann Grieb, der im Wirtschaftsministerium arbeitet, nun nicht mehr. Das wird nach der Kommunalwahl sehr wichtig sein.

Schwierige Wohnungssituation lässt Lockerung ratsam erscheinen

Immer nach diesen Wahlen ist es nämlich üblich, die Ansprüche der bei der Wahl angetretenen Gruppierungen anhand ihrer prozentualen Ergebnisse in der Innenstadt neu zu berechnen und die Besetzung der fünf ehrenamtlichen Bezirksvorsteherposten gegebenenfalls neu zu regeln. Falls das Ergebnis seine weitere Tätigkeit zulassen würde, aber die Hauptsatzung und der Wohnsitz nicht, „dann ist es halt erst einmal so“, sagt Grieb. Allerdings hält er nicht nur wegen seines Falles eine Überprüfung dieser Regelung für ratsam. Nur die ehrenamtlichen Bezirksvorsteher hätten noch so eine vergleichsweise strenge Residenzpflicht in der Innenstadt, sagt Grieb. Hauptamtliche Kollegen in Stuttgarter Außenbezirken dürften sogar jenseits der Stadtgrenze wohnen, die Bürgermeister ebenso. Eine Änderung, was die hauptamtlichen Bezirksvorsteher angeht, ist nach Griebs Meinung auch wegen der schwierigen Wohnungssituation in Stuttgart überlegenswert, bei der man nun wirklich nicht sklavisch auf die Bezirksgrenzen achten kann.

Raiko Grieb und seine Familie wollten eigentlich im Stuttgarter Süden bleiben, hatten lange Zeit aber keine passende Vierzimmerwohnung zur Miete oder zum Kauf gefunden. Dabei zählen er und seine Frau, beide im höheren Dienst tätig, nicht zu den Geringverdienern. Gottfroh sei er gewesen, sagt Grieb, als sich schließlich im Stadtteil Dachswald eine finanzierbare Eigentumswohnung gefunden habe. Seiner Vertrautheit mit dem Stuttgarter Süden tut der Wohnsitz jenseits der Bezirksgrenze ganz gewiss keinen Abbruch. Der Lebensmittelpunkt bleibt definitiv im Süden: Die Kinder gehen weiter in die gewohnte Kita. Im Süden kauft das Paar ein, und am Waldeck in Kaltental, also auch im Stuttgarter Süden, steigen sie in die Stadtbahn ein, um Richtung Innenstadt zu fahren.

Sozialdemokraten bringen Änderung ins Gespräch

Griebs Geschichte hat Folgen. Martin Körner, Fraktionschef der SPD, hat im Rathaus den Vorschlag eingespeist, die Residenzpflicht der ehrenamtlichen Bezirksvorsteher aufzuheben. Die Regel sei schlicht unlogisch: „Herr Grieb könnte am Killesberg wohnen und somit in der Innenstadt, aber gleichwohl weit weg vom Stadtbezirk Süd. Aber im benachbarten Vaihingen darf er keine Bleibe haben.“ Der Genosse spricht sich dafür aus, die Hauptsatzung neu zu fassen und die Residenzpflicht künftig auf die Gesamtstadt auszudehnen.

Der zuständige Verwaltungsbürgermeister Fabian Mayer (CDU) kann sich an den Ursprung der Klausel in der Hauptsatzung nicht erinnern: Das Regelwerk stamme aus den 1970er Jahren. Streng genommen könne der Gemeinderat Griebs Bestellung mit Mehrheit sofort widerrufen. Das hält der Bürgermeister aber für eher unwahrscheinlich. Mayer kann sich stattdessen eine Diskussion über Änderungen bei der Residenzpflicht vorstellen.

Auch CDU-Fraktionschef Alexander Kotz plädiert dafür, nicht gleich „die Pferde scheu zu machen“. Die CDU würde sich einer Debatte über eine Neuregelung nicht verschließen. Andreas Winter (Grüne) will darüber noch mit der Fraktion beraten. So dürfte sich erst in ein paar Wochen klären, ob Grieb die Chance bekommt, die Bezirksbeiratssitzungen im Süden auch in den nächsten Jahren zu leiten – wenn das Ergebnis der Kommunalwahl Ende Mai dies hergibt.