Er darf in der SPD bleiben: Altbundeskanzler Gerhard Schröder Foto: dpa/Christoph Soeder

Ein Parteiausschluss muss juristisch wasserdicht sein. Im Fall von Gerhard Schröder liegt dafür nicht genug vor. Deshalb ist es richtig, dass er in der SPD bleiben darf – auch wenn er sich für vieles, was er gesagt und getan hat, schämen sollte, kommentiert Tobias Peter.

Gerhard Schröder darf in der SPD bleiben. Und das ist auch richtig so.

 

Der Altkanzler gilt als enger Freund Wladimir Putins und war über Jahre für russische Energiekonzerne aktiv. Der konsequente und vollständige Bruch mit Putin, der spätestens mit dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine fällig gewesen wäre, ist bis heute ausgeblieben. Schröder hat sich verrannt. Die Kraft umzukehren, hat er nicht gefunden.

Für vieles, was Schröder gesagt und getan hat, sollte er sich schämen. Gelegentlich konnte man den Eindruck gewinnen, die Fähigkeit dazu sei ihm abhandengekommen. Wen die Geschichte des Altkanzlers nicht wütend macht, den macht sie vielleicht traurig. Denn eigentlich würde man ihn lieber in Erinnerung behalten als denjenigen, der er einmal war: einen verdienten Regierungschef, der unter anderem mit seinem Nein zum Irak-Krieg nicht nur eine richtige Entscheidung getroffen, sondern die Grundlage für ein neues außenpolitisches Selbstbewusstsein Deutschlands gelegt hat.

Irreparabler Schaden

Schröder hat sein eigenes Ansehen irreparabel beschädigt – und es ist auch verständlich, dass es vielen Sozialdemokraten heute unangenehm ist, mit ihm in einer Partei zu sein. Dennoch gilt: Für Parteiausschlüsse gibt es Regeln – und die müssen eingehalten werden. Dass solche Regeln auch für alle gleichermaßen gelten, unterscheidet uns ja gerade von einem Staat und einer Gesellschaft, in dem ein rücksichtloser Autokrat wie Putin regiert.

Eine SPD-Schiedskommission hat nun bereits in zweiter Instanz entschieden, dass es für einen Rauswurf Schröders aus der SPD keine juristische Grundlage gibt. Es lasse sich „nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen“, dass Schröder gegen die Parteiordnung verstoßen habe, heißt es in dem Beschluss trocken. Bereits die Vorinstanz hatte ausgeführt, auch mit der Freundschaft zu Putin verstoße Schröder nicht gegen die Grundsätze der SPD. Freundschaften gehörten „zum höchstpersönlichen Bereich der Lebensgestaltung“ – so unverständlich oder wenig nachvollziehbar sie aus sozialdemokratischer Sicht auch seien.

Ein Verhalten, das von vielen als unmoralisch empfunden wird, reicht allein nicht für einen Parteiausschluss aus. Das ist auch gut so, denn die Frage ist, wo genau die Grenze läge, wenn es anders wäre – und wer sich anmaßen dürfte, sie zu ziehen. Freiheit ist immer die Freiheit derer, die einen am meisten stören. Parteien kommt nach dem Grundgesetz eine wichtige Rolle bei der Willensbildung des Volkes zu. Deshalb ist es wichtig, dass hier nicht willkürlich entschieden werden darf. Wir reden nicht über einen Kaninchenzüchterverein, sondern über die Grundlagen unserer Demokratie.

Ein Stück Papier

Die SPD-Spitze hat sich in der Causa Schröder von Anfang an klug verhalten. Auch jetzt nimmt sie die juristische Entscheidung zur Kenntnis – und verweist darauf, sie ändere nichts daran, dass Schröder mit seinen Positionen zu Russland in der SPD politisch isoliert sei. Die SPD-Spitze hat aber nie die Rolle übernommen, das Ausschlussverfahren, das aus Basisgliederungen angestoßen worden war, selbst zu führen. Dem liegt eine zutreffende Einschätzung der juristischen Lage zugrunde.

Gerhard Schröder muss als junger Mann mal ein Mensch gewesen sein, der für eine bessere Welt kämpfen wollte. Dieser junge Mann würde vermutlich entsetzt auf den Gerhard Schröder von heute schauen. Er hielte ihn sicher auch für einen schlechten Sozialdemokraten. Schröders Parteibuch ist heute fraglos nur noch ein Stück Papier. Aber das steht ihm zu.