Die Denkmalschützer fordern einen etwa einen Meter hohen transparenten Zaun wie der Jägerzaun links. Die Ralls fühlen sich hinter ihrem Zaun (rechts) sicherer. Foto: Eva Funke

In der Auseinandersetzung um einen Lattenzaun im Stuttgarter Norden will die Stadt hart bleiben. Sie beruft sich auf Leitlinien aus dem Jahr 2018 – die den Hausbesitzern in der Viergiebelweg-Siedlung noch gar nicht vorliegen.

S-Nord
Wie geht es mit dem Sichtschutz des Ehepaars Rall in der denkmalgeschützten Viergiebelweg-Siedlung weiter? Wir berichteten, dass der 10 000 Euro teure Zaun weg soll, weil er nicht den Kriterien der Denkmalschützer entspreche. Auf Grund der Ferien auch bei der Stadtverwaltung erreichte die Redaktion deren Stellungnahme erst nach Redaktionsschluss der Printausgabe. Darin teilt die Verwaltung schriftlich mit, dass der Sichtschutz und das Stahltor vor dem Gebäude Birkenwaldstraße 187 die Sichtbeziehung und die Einheitlichkeit innerhalb der Siedlung unterbreche. Deshalb wollen die Experten hart bleiben und an der Anordnung festhalten, dass die Hausbesitzer den Zaun beseitigen müssen.

Leitlinien erst 2018 verfasst

„Historisch waren die Vorgärten der Siedlung mit einfach gestalteten Holzlattenzäunen eingefasst“, heißt es in der Stellungnahme auf die Anfrage unser Zeitung. Eingeräumt wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde allerdings auch, dass das Landesamt für Denkmalpflege die denkmalpflegerische Leitlinien, die auch die Leitlinien für die Frei- und Grünflächen umfassen, erst 2018 verfasst hat. Deshalb liegen sie auch der Unteren Denkmalschutzbehörde erst „seit kurzem“ vor, „sodass sie noch nicht an die Eigentümer versandt werden konnten“, heißt es weiter. Diese Leitlinien sehen bei der Umzäunung der Grundstücke Holzzäune in Anlehnung an den ursprünglichen Bestand vor.

Kopfschütteln beim Ehepaar Rall

Die städtische Stellungnahme löst bei Bernadette und Hans-Erich Rall nur Kopfschütteln aus. Jetzt kennen sie die Leitlinien, doch als sie den Auftrag für den Zaun vergeben haben, gab es die noch nicht. Das Paar hatte im Frühjahr 2018 seine zwei Meter hohe abgestorbene Hecke vor dem Haus durch den 1,60 Meter hohen Sichtschutz aus Holz ersetzt. Ein Grund dafür war, dass im Haus des Ehepaars vor einigen Jahren eingebrochen worden ist und sich die Hauseigentümer von dem neuen Sichtschutz mehr Sicherheit versprechen. „Dadurch kann nicht jeder sehen, ob wir zu Hause sind oder nicht“, stellt Hans-Erich Rall fest.

Dass dem Sicherheitsbedürfnis der Bewohner Rechnung getragen werden muss, sehen die Experten von der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt zwar ein – allerdings nicht durch einen so hohen Zaun. Der Zaun darf nicht höher als etwa einen Meter und er muss transparent sein.