In dem Fachwerkhaus sollten dringend benötigte Betreuungsplätze entstehen. Foto: Malte Klein

Die Gemeinde Steinenbronn kaufte das Gebäude an der Seestraße eigentlich, um es zu erhalten. Inzwischen will sie es aber dem Erdboden gleichmachen. Was spricht dafür und was dagegen?

Steinenbronn - Vom Kinderhaus im denkmalgeschützten Gebäude Seestraße 8 ist als „eierlegende Wollmilchsau“ für die Gemeinde gesprochen worden. Das Fachwerkhaus sollte erhalten bleiben, die Sanierung gefördert und dann noch ab 2019 dringend benötigte Betreuungsplätze entstehen. Doch angesichts stark gestiegener Kosten und einem schlechten Bauzustand ist nun von einem „Fass ohne Boden“ die Rede.

Manche Kommunalpolitiker denken inzwischen laut über einen Abriss nach. Das würde allerdings eine Kinderbetreuung an diesem Ort noch weiter in die Zukunft rücken. Außerdem sind die Hürden für einen Abriss eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses hoch.

Zum Hintergrund: Die Gemeinde Steinenbronn hat das Haus Seestraße 8 vor Jahren gekauft, um es zu erhalten und damit es die Allgemeinheit es nutzen kann. Im Mai 2017 stimmte der Gemeinderat für den Plan des Bürgermeisters Johann Singer, das Gebäude um einen Anbau zu erweitern und dort ein Kinderhaus einzurichten. Nach dem letzten Stand sollen dort 19 Kindergarten- und zehn Krippenplätze entstehen. Doch die Kosten stiegen seit dem Grundsatzbeschluss von 900 000 Euro auf nun 1,38 Millionen Euro.

Eine Sanierung muss unwirtschaftlich sein

Das ließ Otto Elsäßer (Freie Wähler) von einem „Fass ohne Boden sprechen“. Seine Fraktionskollegin Astrid Hagen erinnerte, dass die meisten der Gemeinderäte die Idee mit dem Kinderhaus an der Seestraße befürwortet hätten. Dieter Menzel (SPD) fragte in der Sitzung, ob ein Abriss möglich sei.

Frank Friesecke, der Prokurist und Geschäftsfeldleiter Stadterneuerung der Steg Stadtentwicklung, ist skeptisch: „Die Gemeinde müsste dem Denkmalschutzamt nachweisen, dass eine Sanierung mehr als unwirtschaftlich ist. Die Hürden sind dafür sehr hoch.“ Friesecke begleitet Steinenbronn auf dem Weg der Ortskernsanierung, in deren Gebiet auch das denkmalgeschützte Haus an der Seestraße 8 liegt. Zunächst müsse der Gemeinderat entscheiden, ob das Haus saniert oder abgerissen werden soll.

Katja Lumpp, Sprecherin des Regierungspräsidiums Stuttgart, bestätigt, dass nach dem Landesdenkmalschutzgesetz eine Genehmigung für den Abriss nötig ist. „Die denkmalfachlichen Bedenken gegenüber dem Abbruch eines Kulturdenkmals können nur in Ausnahmefällen zurückgestellt werden, wenn das Kulturdenkmal nicht mehr erhaltungsfähig ist oder die Erhaltung und Instandsetzung dem Eigentümer nicht mehr zumutbar sind“, sagt Lumpp.

Eine Sanierung würde zu 85 Prozent gefördert

Das müsse aber die Gemeinde als Eigentümerin über eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nachweisen. Vor Kurzem haben die Räte eine vertiefte Schadenskartierung beschlossen. Generell gelte, dass die Gemeinde das Haus Seestraße 8 „im Rahmen des Zumutbaren erhalten und pfleglich“ behandeln müsse. Einen möglichen Abriss müsse die Gemeinde selbst zahlen, da dies nicht gefördert würde.

Die Kosten für ein Kinderhaus an der Seestraße waren auch wegen des schlechten Bauzustands gestiegen. „Das ist aufgefallen, nach dem die Decken geöffnet wurden“, sagte der Architekt Friedrich Ruoff in der Sitzung.

Friesecke macht darauf aufmerksam, dass die Gemeinde bei einem möglichen Kinderhaus-Neubau viel weniger Zuschüsse bekomme. „Sanierungen werden viel höher gefördert und am allerhöchsten, nämlich mit 85 Prozent, die von denkmalgeschützten Gebäuden.“