Foto: Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

Neues Schloss ist als historisches Gebäude denkmalgeschützt – Bauliche Änderungen müssen genehmigt werden.

Stuttgart - Auch nur einen Nagel in die Wand zu schlagen sei verboten. Das allein verändere den Charakter des Baudenkmals, lautet die Begründung des Sachbearbeiters – so ähnlich oder so verkürzt schildern Eigentümer historischer Gebäude gerne ihre Begegnungen mit staatlichen Denkmalschützern. Die dafür zuständigen Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung und des Regierungspräsidiums werden dabei oft als Bremser und Verhinderer gegeißelt.

Das Neue Schloss ist eines der größten denkmalgeschützten Gebäude im Land. Der Eintrag ins Landesverzeichnis der Baudenkmale in Württemberg wurde bereits 1924 beantragt, im aktuellen Denkmalbuch wird es als „Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung“ geführt. Veränderungen unterliegen besonderen Auflagen. Der Plan des Kommunikationsgestalters Johannes Milla, das Schloss umzubauen und gänzlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – müsste er nicht schon daran scheitern? Für Milla stellt Denkmalschutz keine Hindernis dar: „Der Denkmalschutz ist zutiefst zu respektieren. Man muss sich im Detail damit auseinandersetzen.“

Ein Nagel in der Wand ist unproblematisch

Der berühmte Nagel dürfe durchaus auch in eine Wand des Neuen Schlosses geschlagen werden, so Melanie Zachmann, Sprecherin im Finanzministerium. Dafür müsse auch nicht die Erlaubnis der beim Stadtplanungsamt angesiedelten unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. „Schwieriger wird es, wenn Fenster ausgetauscht werden müssen, weil sie kaputt sind oder energetisch nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.“ Das Finanz- und das Kultusministerium sind mit insgesamt rund 400 Mitarbeitern in den Seitenflügeln des Neuen Schlosses untergebracht. Als reine Bürotrakte sind sie innen denkmalschützerisch eher unempfindlich. Dort etwa Wände herauszureißen könnte problematisch werden, wenn dabei der historische Grundriss betroffen ist. „Beim Mitteltrakt mit dem rekonstruierten historischen Marmorsaal müssen wir die Denkmalschützer auch wegen kleiner Dinge hinzuziehen“, so Melanie Zachmann. Steffi Fürniß vom Stadtplanungsamt und eine der leitenden Denkmalschützerinnen der Stadt bestätigt dies im Wesentlichen und weist darauf hin, dass ein Umbau des Schlosses aus der Warte des Denkmalschutzes „eine größere Operation werden könne“. Vieles sei wahrscheinlich eine Einzelfallentscheidung. Immer gilt: Das Regierungspräsidium als obere Denkmalschutzbehörde muss eine Einschätzung abgeben. Bei unterschiedlichen Auffassungen entscheidet als letzte Instanz das Wirtschaftsministerium.

„Alles, was denkmalgeschützt ist, soll beim Bürgerschloss unangetastet bleiben“, sagt Milla. „Es ist nicht an eine Luxussanierung gedacht.“ Ziel sei es, „dort wo jetzt wertlose Büroeinbauten und Trennwände aus den 70er Jahren sind, sollen einfache raue Räume entstehen, die unkompliziert nutzbar sind.“ Als in der Hinsicht gelungenes Beispiel nennt Milla das Palais de Tokyo in Paris.