Ein Geschäft mit Marihuana ist im vergangenen September in Denkendorf eskaliert, was zwei 20-Jährige vor Gericht gebracht hat. (Symbolbild). Foto: dpa

Das Landgerichtericht Stuttgart sieht den Vorwurf des versuchten Mordes gegen zwei 20-Jährige nicht bestätigt. Es hat die beiden jungen Männer, die einen Dealer mit einem Messer und Schlägen malträtiert haben, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Denkendorf - Die 3. Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat einen 20-Jährigen wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sein gleichaltriger Komplize erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Ursprünglich hatte die Anklage auf gemeinschaftlichen versuchten Mord gelautet, da die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass die beiden Angeklagten am frühen Morgen des vergangenen 2. September einen Dealer in Denkendorf fast erstochen haben, um gratis an das bei ihm bestellte Marihuana zu kommen.

Urteile deutlich unter den Anträgen der Staatsanwältin

Auch in ihrem Plädoyer war die Staatsanwältin davon überzeugt, dass die Angeklagten unter anderem wegen eines gemeinschaftlich begangenen versuchten Mordes zu sechs sowie dreieinhalb Jahren Haft zu verurteilen seien. Dieser Ansicht folgte die Kammer unter dem Vorsitz des Richters Joachim Holzhausen nicht. Während des Prozesse seien von den Angeklagten, dem Opfer und diversen Zeugen unterschiedliche Varianten des Tathergangs aufgetischt worden. Das habe es dem Gericht nicht möglich gemacht, den Sachverhalt eindeutig zu klären, so Holzhausen. Deshalb habe „zugunsten der Angeklagten entschieden werden müssen“, dass ihnen eine gefährliche Körperverletzung anstatt eines versuchten Mordes angelastet wird.

Unstrittig ist hingegen, dass die beiden 20-Jährigen den Dealer, bei dem einer von ihnen zuvor Marihuana im Wert von 500 Euro bestellt hatte, attackiert haben. Der Rauschgifthändler, der die heiße Ware nicht bei sich trug, wurde von dem einen der beiden Angeklagten durch zwei Messerstiche in die Brust und in den Rücken lebensgefährlich verletzt. Zudem wurde er mit Tritten und Schlägen malträtiert. Holzhausen ist zudem sicher, dass ein dritter Täter beteiligt war, dessen Identität die Angeklagten weder in den Vernehmungen bei der Polizei noch während der Verhandlung vor dem Landgericht preisgaben.

Ein Angeklagter stand bei der Tat unter Drogeneinfluss

Die Schuld des zu einer Bewährungsstrafe verurteilten 20-Jährigen wiege weit weniger schwer als die seines mitangeklagten Komplizen, so Holzhausen. Zwar sei er bei der Tat dabei gewesen und habe sich mit Fußtritten an der Körperverletzung des Dealers beteiligt. Aber er sei eher in diese Situation hineingeraten und habe sich danach bei der Aufklärung der Tat kooperativ gezeigt. Dem 20-Jährigen, der für viereinhalb Jahre hinter Gitter muss, weil er auf das Opfer eingestochen hatte, wurde vom Gericht eine Enthemmung bei der Tat zugebilligt, weil er unter dem Einfluss von Marihuana und Kokain gestanden habe.