Eine Verständigung hat den Prozess vor dem Hechinger Landgericht deutlich abgekürzt. Foto: dpa/Patrick Seeger

Das Hechinger Landgericht hat die Strafe für den Anführer eines Corona-Spaziergangs vor dem Haus des Ministerpräsidenten deutlich reduziert.

Was er mit dem vier Meter großen Holzkreuz eigentlich wollte, das er vor ziemlich genau einem Jahr geschultert vor das Wohnhaus von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Sigmaringen-Laiz geschleppt hat – es wird ein Stück weit sein Geheimnis bleiben. Ansonsten aber hat ein 53-jähriger Mann vor der Berufungskammer des Hechinger Landgerichts am Mittwoch reinen Tisch gemacht, wie es sein Anwalt Tomislav Duzel ausdrückte.

 

Ja, sein Mandant habe im Internet zu dem damaligen Spaziergang mit dem Hausbesuch aufgerufen. Ja, er habe die 55 Demonstranten, die mit ihm gegen die Coronamaßnahmen der Regierung protestierten, vor Kretschmanns Haus geführt. Und ja, das sei ein Fehler gewesen.

Was den Gesinnungswandel bewirkte

Diese Erkenntnis sei in den vergangenen Wochen gereift. „Er hat nachgedacht. Das Verfahren hat ihn enorm psychisch belastet“, sagte Duzel. Im Mai hatte das noch anders geklungen. Da hatte sich der Mann vor dem Sigmaringer Amtsgericht gegen einen Strafbefehl über 150 Tagessätze zu je 200 Euro gewehrt und sich uneinsichtig gegeben. Er sei mit seinen Hunden zum Friedhof unterwegs gewesen und durch Zufall in die Gruppe geraten, erklärte er damals.

Die meisten der Mitdemonstranten erzählten Ähnliches, sodass es der Richterin damals fast zu bunt wurde. Sie reduzierte die Zahl der Tagessätze zwar auf 120. Billiger wurde es trotzdem nicht, weil sie die einzelnen Sätze auf 250 Euro anhob. Der Angeklagte, der zu seinen persönlichen Verhältnissen keine Angaben machte, gilt als vermögend. Er soll bei mehreren Firmen als geschäftsführender Gesellschafter eingetragen sein.

Der Angeklagte warnt Nachahmer

Ob er die Strafe von insgesamt 30 000 Euro wirklich aus der Portokasse hätte bezahlen können, wie manche im Gerichtssaal mutmaßten, darf dahingestellt bleiben. Dass er bei 120 Tagessätzen aber als vorbestraft gegolten hätte, dürfte allemal ein Grund für ihn gewesen sein, seine beiden Verteidiger mit einem Verständigungsgespräch zu beauftragen. Das hatte Erfolg. Die zwölf nach Hechingen geladenen Zeugen konnten wieder nach Hause geschickt werden.

Inhalt der Verständigung ist neben dem Geständnis auch eine Entschuldigung an den Ministerpräsidenten. „Mein Mandant hat eingesehen, dass es kontraproduktiv ist, unangemeldete Versammlungen vor Privathäusern von wem auch immer abzuhalten“, sagte der aus Köln angereiste zweite Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier. Und nicht nur das. Sein Mandant warne auch vor Nachahmungstaten.

Und was denkt die Querdenken-Szene?

Gericht und Staatsanwaltschaft waren damit zufrieden. „Er räumt seinen Fehler ein und warnt andere. Was wollen wir mehr?“, sagte der Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter nach der Urteilsverkündung. „Wer Rechte einfordert, muss auch Rechte einhalten.“ Das Gericht reduzierte den Schuldspruch auf 80 Tagessätze zu 200 Euro, was fast eine Halbierung der Strafe bedeutet und vor allem keine relevante Eintragung im Vorstrafenregister bewirkt. Dennoch bleibe man deutlich über dem, was sonst gegen Ersttäter für die Abhaltung unangemeldeter Demonstrationen verhängt werde, betonte der Richter. „Das war ja keine Montagsdemonstration, die durch eine belebte Innenstadt führte, sondern es ging gezielt zum Wohngebäude des Ministerpräsidenten.“ Das sei eine massive Grenzüberschreitung gewesen. Politiker hätten im Privaten einen besonderen Schutz verdient.

Ob die Warnung ankommt, muss sich zeigen. „Das beruht ja alles auf Vermutungen“, beharrte ein Zuhörer aus der Sigmaringer Querdenker-Szene nach dem Urteil. „Unter dem psychischen Druck“ sei der Angeklagte „eingeknickt“. Da sei durch Zufall eben die Wohnung des Ministerpräsidenten da gewesen, meinte ein anderer. Gerade habe er übrigens vor der Justizvollzugsanstalt in Stammheim demonstriert, bekanntlich zurzeit die Wohnadresse von Querdenken-Gründer Michael Ballweg. Immerhin: Diese Demo war angemeldet.