Demonstranten drangen fast bis ans Haus von Ministerpräsident Kretschmann vor. Foto: dpa/Marijan Murat

Beschleunigte Verfahren sind nicht an der Tagesordnung in Baden-Württemberg. Jetzt gibt es eines: Vor Gericht steht ein Mann, der eine Versammlung nicht angemeldet hatte – und fast bis ans Haus von Ministerpräsident Kretschmann vordrang.

Sigmaringen - Weil er eine nicht angemeldete Versammlung in der Nähe des Wohnhauses von Ministerpräsident Winfried Kretschmann geleitet haben soll, muss sich ein 52-Jähriger am Montag (14.30 Uhr) vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat wegen des Aufzugs von Gegnern der Corona-Politik am 13. Februar ein beschleunigtes Verfahren vor dem Amtsgericht Sigmaringen in die Wege geleitet. Ob es schon an diesem Montag ein Urteil geben werde, sei unklar, sagte Staatsanwalt Ronny Stengel.

Gegner der Corona-Politik protestieren vor Haus

An dem Tag vor gut einer Woche versuchten laut Polizei rund 60 Demonstranten, zum Sigmaringer Wohnhaus Kretschmanns vorzudringen. Gegner der Corona-Politik hatten zwei Tage in Folge schon in unmittelbarer Nähe protestiert. Am Montag (14. Februar) liefen rund 350 Menschen in einem Abstand von rund 100 Metern am Haus vorbei und pfiffen mit Trillerpfeifen.

Das Landratsamt Sigmaringen erließ am Donnerstag eine Allgemeinverfügung, die Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das private Wohnhaus des Regierungschefs verbietet. Die Regelung soll zunächst bis 15. März gelten.