Die Degerlocher Obenbleiber haben sich mit ihrer Kritik an Stuttgart 21 im März an den Petitionsausschuss des Bundestags gewandt. Nun liegt die Antwort vor – die neue Fragen aufwirft.
Erst in dieser Woche haben sich die S-21-Gegner wieder mit dem Thema Brandschutz beschäftigt. Bei der Veranstaltung im Rathaus präsentierte der Ingenieur Hans Heydemann die Ergebnisse von Berechnungen, die nach Aussagen des Aktionsbündnisses mit einer eigenen Simulationssoftware gewonnen worden waren. Auch Gerald Kampe war bei dem Termin. Er ist Mitglied bei den Degerlocher Obenbleibern – nach eigenen Angaben „ein loser Zusammenschluss von Persönlichkeiten, die sich genauer mit dem Projekt S 21 befassen“. Dabei geht es ihnen insbesondere um die immensen Kosten und den ihrer Meinung nach unzureichenden Brandschutz.
Im Mai wandten sie sich mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Bundestags. Dieser sollte darauf hinwirken, dass der Bundestag die Deutsche Bahn auffordert, S 21 so lange zu stoppen, bis die offenen Fragen und mögliche Alternativen geklärt seien. Zudem forderte das Bündnis die Bundesregierung auf, „ihrer regelmäßigen Informationspflicht“ gegenüber den Bürgern nachzukommen. Nun liegt die Antwort des Petitionsausschusses vor. In dieser heißt es schlicht: „Die Ausführungen des Fachministeriums sind sachgerecht und geben die zurzeit geltende Rechtslage zutreffend wieder. Sie sind aus Sicht des Ausschussdienstes nicht zu beanstanden.“
Keine wirtschaftlich sinnvolle Alternative
Das Verkehrsministerium hatte in seiner Stellungnahme unter anderem ausgeführt, dass S 21 ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG sei, der Bund sei kein Projektpartner. Die Finanzierungsanteile des Bundes würden insgesamt „lediglich“ 666 Millionen Euro betragen. Gründe für die Kostensteigerung von zuletzt 8,2 auf 9,15 Milliarden Euro seien zum einen die gestiegenen Preise und zum anderen der anspruchsvolle geologische Untergrund. Im Rahmen der regelmäßigen Kostenprüfung werde auch regelmäßig geprüft und bestätigt, dass „in Anbetracht des Projektfortschritts eine Fortführung gegenüber einem Ausstiegsszenario weiterhin vorteilhafter wäre und es keine wirtschaftlich sinnvolle Alternative gibt“.
Bezüglich der vorgetragenen Brandschutzmängel habe das Ministerium die DB AG um Stellungnahme gebeten. Diese habe bestätigt, dass die Tunnel alle Sicherheitsanforderungen erfüllen würden. Nach Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamts werde das Projekt auf Grundlage geltender nationaler und europäischer Gesetze sowie der anerkannten Regeln der Technik gebaut.
Degerlocher Obenbleiber verweisen auf das Grundgesetz
Gerald Kampe ist mit dieser Antwort nicht zufrieden und hat Widerspruch eingelegt. Die Degerlocher Obenbleiber fordern vor allem eine unabhängige Prüfung. Denn der Petitionsausschuss habe lediglich das Verkehrsministerium befragt, das aber selbst Betroffener sei. Bereits ein Gutachten aus dem Jahr 2018 zeige die Probleme vor allem beim Brandschutz auf, sagt Gerald Kampe im Gespräch mit unserer Redaktion. Für ihn geht es um Menschenleben. „Wir hoffen, dass sich die Abgeordneten noch einmal auf das Grundgesetz besinnen, in dem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festgeschrieben sind.“ Das Ziel der Degerlocher Obenbleiber sei ein funktionierender Bahnverkehr. „Dafür sind aus unserer Sicht Nachbesserungen zwingend erforderlich.“