Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, möchte junge Leute frühzeitig für die Demokratie interessieren und ihre politische Urteilsfähigkeit stärken.
Stuttgart - Am Super-Wahltag an diesem Sonntagsind in Baden-Württemberg auch 16- und 17-Jährige aufgefordert ihre Stimme abzugeben – allerdings nur, was die Zusammensetzung der Gemeinderäte, Kreistage und teilweise des Regionalparlaments betrifft. Bei der gleichzeitig angesetzten Europawahl dürfen sie hingegen nicht teilnehmen; hier gilt wie bei der Landtags- und der Bundestagswahl das Wahlalter 18 Jahre. Sollte daran etwas geändert werden? Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) findet: ja. Unserer Zeitung sagte er: „Zwar ist das Wahlrecht ab 16 Jahren kein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit und Demokratiemüdigkeit – aber es ist ein probates Mittel, um junge Menschen vor Ort frühzeitig an die Demokratie mitsamt ihren Entscheidungsprozessen heranzuführen und ihre politische Urteilsfähigkeit zu stärken.“ Zuvor müssten allerdings verfassungsrechtliche Fragen geklärt werden.
In Österreich und Malta dürfen 16-Jährige zur Europawahl
Während das Kommunalwahlrecht mit Regierungsmehrheit geändert werden kann, wäre im Falle der Landtagswahl eine Änderung der Landesverfassung und somit eine Zweidrittelmehrheit im Landtag notwendig; in Brandenburg und Schleswig-Holstein ist dies erfolgt. Über eine Absenkung des Wahlalters bei der Bundestagswahl und der Europawahl müsste der Bundesgesetzgeber entscheiden. Österreich und Malta sind die einzigen EU-Länder, in denen auch 16-Jährige an der Europawahl teilnehmen dürfen.
Die Grünen-Bundestagsfraktion hatte bereits 2009 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Ihr gehörte auch Fritz Kuhn an, der heute Oberbürgermeister von Stuttgart ist. Zur Frage eines niedrigeren Wahlalters, die sich angesichts des ausgeprägten politischen Interesses vieler Jugendlicher etwa in der „Fridays-for-Future“-Bewegung stellt, sagt Kuhn heute: „Stark, dass sich immer mehr junge Menschen politisch engagieren. Gut, dass sie auf kommunaler Ebene wählen oder sich konkret im Jugendrat einbringen können. Es liegt an den europäischen Institutionen, ob sie auch Menschen unter 18 das aktive Wahlrecht einräumen.“
Eine alte Forderung der Grünen
Vor fünf Jahren durften in Baden-Württemberg erstmals 16- und 17-Jährige bei den Kommunalwahlen wählen. Das Kabinett der grün-roten Landesregierung hatte 2012 eine entsprechende Änderung des Kommunalwahlrechts beschlossen. Die Absenkung des Wahlalters betraf nur das aktive Wahlrecht. Das Recht sich zur Wahl aufstellen zu lassen, also das passive Wahlrecht, erhält man in Baden-Württemberg weiter erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Bundesweit dürfen 16- und 17-Jährige in elf von 16 Bundesländern bei Kommunalwahlen mitstimmen.