Die Spitzenkandidaten Cem Özdemir (Grüne), Markus Frohnmaier (AfD) und Manuel Hagel (CDU) sollen am 24. Februar beim SWR aufeinandertreffen. Foto: Niklas Graeber/dpa

Der Landesrundfunkrat in Baden-Württemberg diskutiert Formate des SWR zur Landtagswahl. Dabei hat der Sender seine Entscheidung längst getroffen.

Welche Parteien werden vor einer Wahl zu welchen Formaten eingeladen? Wer soll eine Bühne bekommen? Eine Frage, die Journalisten auch vor der Landtagswahl am 8. März 2026 beschäftigt und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in besonderem Maße. Die Entscheidung des SWR, Spitzenkandidaten von CDU, Grüne und AfD Ende Februar in einem Triell aufeinandertreffen zu lassen, hat nun zu einer heißen Diskussion im Landesrundfunkrat geführt – auch über die Rolle des Gremiums.

 

Initiative von FDP-Abgeordnetem

Auf Initiative des FDP-Landtagsabgeordneten Erik Schweickert traf sich der Rat, in dem Vertreter von Parteien und Verbänden sitzen, am Donnerstagabend zu einer öffentlichen Sondersitzung. Schweickert kritisiert das Triell mit dem Arbeitstitel „Die Debatte – wohin steuert Baden-Württemberg“: „Wenn Sie wissen wollen, wie die Zukunft des Landes gestaltet wird, wird keiner in dem jetzigen Triell das alleine hinkriegen“, sagte Schweickert und forderte – wenig überraschend – auch kleine Parteien einzuladen.

Das wiederum passte nicht allen Mitgliedern, manche wären durchaus für ein Duell zwischen dem CDU-Spitzenkandidaten Manuel Hagel und dem Grünen Cem Özdemir. Die frühere GEW-Vorsitzende Doro Moritz fürchtet eine Aufwertung der vom Landesverfassungsschutz beobachteten AfD. Gitta Süß-Slania, die die Gewerkschaft Verdi vertritt, kritisierte, dass mit Markus Frohnmaier ein Kandidat antritt, der keinen Einfluss auf die Landespolitik nehmen werde. Der AfD-Spitzenkandidat wurde zwar von seiner Partei zum „Ministerpräsidentenkandidaten“ gekürt, kandidiert aber nicht für den Landtag. Da die AfD in Umfragen von einer absoluten Mehrheit weit entfernt ist und andere Parteien nicht mit ihr koalieren wollen, ist unwahrscheinlich, dass Frohnmaier im Land ein Amt bekommt.

Entscheidung hat Intendant Gniffke längst getroffen

Vertreter der AfD meldeten sich bei der gesamten Sitzung nicht zu Wort. Andere Mitglieder des Gremiums stützten die Entscheidung über das Programm, die ohnehin längst gefallen ist. Eine Woche nach der ersten Sitzung des Landesrundfunkrats zu dem Thema Anfang November verschickte der Sender eine Pressemitteilung. Auslöser war wohl auch die Anfrage eines Journalisten unserer Zeitung. Darin wurden zwei große Fernsehformate angekündigt: außer einer Wahlarena mit allen Parteien, die Chancen haben, in den Landtag zu kommen, das umstrittene Triell mit den Spitzenkandidaten der aussichtsreichsten Parteien.

Intendant Kai Gniffke betonte, die Einwände des Landesrundfunkrates seien berücksichtigt worden: „Wir haben alles abgewogen“, sagte er. Das Format folge aber dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit. Danach müssen Parteien mit ähnlichen Wahlchancen ähnlich behandelt werden. Landessenderdirektorin Stefanie Schneider sagte: Der „worst case“ sei, wenn sich die AfD einklage und ein „Shitstorm“ ausgelöst werde. Damit hat der SWR bereits Erfahrung. BSW und Linke hatten sich im Februar in ein Format zur Bundestagswahl eingeklagt.

Abstimmung scheitert an mangelnder Präsenz

Und nun? Auf eine ebenfalls von Schweickert angestoßene gemeinsame Presseerklärung konnte sich der Landesrundfunkrat nicht verständigen. Neben Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland, die eine Instrumentalisierung des Gremiums durch Politiker fürchtet, hatte auch der frühere Landkreistagspräsident Joachim Walter (CDU) Vorbehalte. Eine Abstimmung scheiterte. Nach gut anderthalb Stunden nahmen nicht mehr genug Mitglieder an der Sitzung teil.

Die Vorsitzende des Landesrundfunkrats, die Intendantin des Theaters Baden-Baden Nicola May, machte wohl nicht ohne Grund die Grenzen des Gremiums deutlich. „Wir sollen in allgemeinen Programmangelegenheiten beraten“, sagte sie zu Beginn der Sitzung: „Was nicht in unserer Kompetenz liegt, ist, darüber zu entscheiden, was gesendet wird.“

Öffentlich-rechtlicher Auftrag

Auftrag
Der Auftrag des SWR ist im Staatsvertrag geregelt. Darin heißt es, er habe einen „objektiven und umfassenden Überblick“ über das länderbezogene Geschehen in wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Gremien wie der Landesrundfunkrat, der mit Vertretern von Verbänden und Parteien besetzt ist, überwachen den Auftrag.

Abgestufte Chancengleichheit
Bei Wahlen soll der Öffentlich-Rechtliche neutral sein und die Parteien gleichbehandeln. Das bedeutet aber nicht, dass alle Parteien gleich oft vorkommen müssen. Vielmehr müssen Parteien mit gleichen Wahlchancen gleichbehandelt werden. Das hat auch schon das Bundesverfassungsgericht entschieden.