Ein Kinderarzt impft ein Kleinkind gegen Masern in den Oberschenkel. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

An Kitas und Schulen wird die Kontrolle einer Masernimpfung bereits praktiziert. Bußgeldverfahren sind nicht bekannt – aber das hat einen besonderen Grund.

Stuttgart - Der Druck auf Schulen und Kitas, die im März 2020 eingeführte Impfpflicht für Masern überprüfen zu müssen, ist vorerst raus. Denn vor kurzem ist die Frist für die „älteren“ Schüler, Lehrer und Erzieherinnen – die schon vor März 2020 in der Einrichtung waren – wegen der Corona-Pandemie bis Ende Juli 2022 verlängert worden. Eigentlich wäre der Abgabeschluss der Impfnachweise schon Ende Dezember diesen Jahres gewesen. Aber die Gesundheitsämter haben zu viel zu tun, um sich nun auch noch um die Masern-Impfpflicht zu kümmern.

 

Manche Schule ist erleichtert über die Fristverlängerung. Ralf Scholl vom Philologenverband Baden-Württemberg hat eine Umfrage an Gymnasien gestartet, deren Ergebnis im Allgemeinen keine großen Probleme mit der Überprüfung der Masern-Impfpflicht ergeben hat.

Die positiven Rückmeldungen überwiegen

Aber einzelne Gymnasien übermittelten doch Schwierigkeiten: „Von den Schülern und Schülerinnen fehlen bei zehn Prozent immer noch die Nachweise, und unter den vorgelegten Attesten über eine bestehende Immunisierung sind unseres Erachtens einige äußerst fragwürdig“, teilte eine Schule mit. Aber dies ist bei einem Dutzend Befragten eher die Ausnahme.

Entweder prüfen die Schulsekretärinnen oder die Klassenlehrer die eingesammelten Impfpässe. „Alle neu angemeldeten Schüler legen den Impfpass vor, das ist allgemein kein Problem, es gab keine Verweigerer“, betonte eine Schule. Ein anderes Gymnasium berichtet: „Bei uns besteht Konsens, dass die Überprüfung der Nachweise eigentlich nicht Aufgabe von Lehrkräften sein kann, zumal sie hierfür nicht qualifiziert wurden.“ Positive Rückmeldungen sind aber in der Mehrzahl. Ein Rektor teilte mit: die Prüfung erfolge „schnell und ohne Probleme“ durch das Schulsekretariat, bei 800 Schülern habe es eine einzige Ausnahme gegeben. Und: „Unser Personal ist vollständig geimpft oder hat eine Erkrankung durchgemacht. Bei den Eltern gibt es auch keine Probleme. Es wird akzeptiert. So könnte es bei Coronaimpfungen auch funktionieren.“ Gibt es Masern-impfschutz-Verweigerer, müssen die Schulen oder Kitas das Gesundheitsamt informieren. Dieses kann ein Beratungsgespräch mit den Eltern anberaumen, und bei hartnäckiger Verweigerung kann sogar ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro fällig werden. Kitas können Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, vom Besuch ausschließen. Schulen dagegen können ungeimpfte Schüler wegen der allgemeinen Schulpflicht nicht ausschließen. Es bleibt also eine Grauzone des staatlichen Drucks auf Impfverweigerer.

Zahl der verhängten Bußgelder ist noch nicht bekannt

Anfragen beim Kultus- und beim Sozialministerium, letzteres ist für die Gesundheitsämter zuständig, haben ergeben, dass die Zahl der Beratungsgespräche mit Eltern und die Zahl der verhängten Bußgelder wegen der erwähnten Fristverlängerung erst im Juli nächsten Jahres genannt werden könne. Der Kreis der Kinder, die aus medizinischen Gründen eine Ausnahme aus der Masern-Impfpflicht erhalten haben, sei „sehr gering“, teilte ein Sprecher des Sozialministeriums mit. Das gleiche gelte für das Personal.

„Das Prüfen der Masern-Impflicht verläuft völlig unspektakulär“, sagte auch Monika Stein, die Vorsitzende der Gewerkschaft GEW, die auch viele Erzieherinnen vertritt. Anfragen bei den Kita-Trägern ergeben ebenfalls keine Auffälligkeiten. „Bislang wurde noch kein Kind beim städtischen Träger aufgrund einer fehlenden Masern-Impfung abgewiesen“, sagte beispielsweise eine Sprecherin der Landeshauptstadt Stuttgart.

Auch kirchliche Träger melden keine Probleme

Ähnlich äußern sich die Träger der kirchlichen Kindergärten. „Auf unserer Ebene können wir bisher nicht von Problemen mit der Masern-Impfpflicht berichten – auch im Hinblick auf das Personal“, sagte Eva Wiedemann von der Erzdiözese Rottenburg-Stuttgart. Beim Personal seien die vor 1970 Geborenen von der Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften. Ein Sprecher der evangelischen Landeskirche sagte, problematische Fälle seien nicht bekannt.