Ein Kinderarzt impft ein Kleinkind gegen Masern in den Oberschenkel. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

An Kitas und Schulen wird die Kontrolle einer Masernimpfung bereits praktiziert. Bußgeldverfahren sind nicht bekannt – aber das hat einen besonderen Grund.

Stuttgart - Der Druck auf Schulen und Kitas, die im März 2020 eingeführte Impfpflicht für Masern überprüfen zu müssen, ist vorerst raus. Denn vor kurzem ist die Frist für die „älteren“ Schüler, Lehrer und Erzieherinnen – die schon vor März 2020 in der Einrichtung waren – wegen der Corona-Pandemie bis Ende Juli 2022 verlängert worden. Eigentlich wäre der Abgabeschluss der Impfnachweise schon Ende Dezember diesen Jahres gewesen. Aber die Gesundheitsämter haben zu viel zu tun, um sich nun auch noch um die Masern-Impfpflicht zu kümmern.