Eine Eizelle wird im Labor befruchtet. Foto: koya979 - stock.adobe.com

Das deutsche Embryonenschutzgesetz ist fast 30 Jahre alt. Seitdem hat sich in der Fortpflanzungsmedizin eine Menge getan. Nun fordert ein Expertengremium eine Reform.

Stuttgart - Wenn trotz intensiver Bemühungen ein Kinderwunsch nicht in Erfüllung gehen will, trifft dies das betroffene Paar in der Regel hart. Hormonbehandlung, künstliche Befruchtung, Eizellenspende, Embryonenspende, Leihmutterschaft – es gibt viele Methoden, mit denen man es in solchen Fällen versuchen kann. Und dank der medizinischen Fortschritte der jüngsten Vergangenheit stehen die Chancen gut, doch noch Nachwuchs zu bekommen.

Doch betroffene Eltern wie helfende Ärzte beklagen seit Langem, dass in Deutschland die Rechtslage dazu unzureichend ist. Verwunderlich ist dies nicht, schließlich stammt das deutsche Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990, weshalb viele neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin gar nicht berücksichtigt sind. Daher melden sich jetzt auch Experten der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften zu Wort. Sie sprechen sich für ein neues, zeitgemäßes Embryonenschutzgesetz aus.

Die derzeitige Rechtslage zwinge die Reproduktionsmediziner „nicht selten zu einer dem heutigen internationalen medizinischen Stand nicht mehr angemessenen Behandlung“, so die Experten in ihrer Stellungnahme. Dies führe zu unnötigen Risiken für Mutter und Kind. Hinzu komme, dass das Embryonenschutzgesetz in seiner derzeitigen Form dem gesellschaftlichen Wandel der vergangenen 25 Jahre nicht mehr gerecht werde – wozu auch die vielfältigen heutigen Familienformen gehörten. Das ist auch der Hintergrund, warum sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der wissenschaftlichen Akademien mit diesem Thema und den damit verbundenen medizinischen, rechtlichen, gesellschaftlichen und ethischen Fragen beschäftigt hat.

Ungleichbehandlung von Samen- und Eizellenspende

Dabei richten die Experten ihr Augenmerk auf mehrere besonders dringliche Punkte. So wird es beispielsweise als kaum zu rechtfertigende Ungerechtigkeit angesehen, dass die Samenspende in Deutschland erlaubt ist, nicht aber die Eizellenspende. Medizinisch bedenklich sei auch das deutsche Verbot, aus einer größeren Zahl von Embryonen nur diejenigen mit den besten Entwicklungschancen in die Gebärmutter einer Frau einzupflanzen. Das sei in anderen Ländern erlaubt und vermeide „risikobehaftete und gesundheitsgefährdende Mehrlingsschwangerschaften, ohne die individuelle Chance auf eine Schwangerschaft nennenswert zu verringern“.

Darüber hinaus halten die Experten noch weitere Entwicklungen für besonders regelungsbedürftig. So werde die Spende von Embryonen vom bisherigen Embryonenschutzgesetz nicht erfasst – sie werde in Deutschland aber in zunehmendem Maße praktiziert. Auch die Leihmutterschaft sei ein großes Problem, vor allem für die im Ausland von einer Leihmutter geborenen Kinder, die aber bei den Wunscheltern in Deutschland aufwachsen. Im Sinne des Kindswohls sollte eine „rechtlich sichere Zuordnung des Kindes zu den Wunscheltern ermöglicht werden, da von ihr zahlreiche Rechtsfolgen wie die elterliche Sorge, Unterhaltsansprüche und die Staatsangehörigkeit abhängen“.

Besonderes Augenmerk widmen die Experten der Aufklärung und Beratung der betroffenen Paare. Diese sollte ausführlich sowie unentgeltlich sein. Wenn Dritte beteiligt sind – also Samenspender, Eizellenspenderin, Embryonenspender-Paare – sowie bei Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Erkennung bestimmter Erbkrankheiten sollte eine unabhängige psychosoziale Beratung verpflichtend sein.

Plädoyer gegen soziale Ungleichheit

Auch über die Finanzierung hat sich die Expertengruppe Gedanken gemacht. „Um der bestehenden sozialen Ungleichheit beim Zugang zu Maßnahmen der Kinderwunschbehandlung entgegenzuwirken, sollten diese in vollem Umfang von der Versichertengemeinschaft finanziert werden, wenn sie medizinisch indiziert sind und eine realistische Aussicht auf Erfolg haben“, heißt es in der Stellungnahme. Dabei sollte die Finanzierung unabhängig vom Familienstand erfolgen. Und auch Männer und Frauen unter 25 Jahren sowie Frauen über 40 und Männer über 50 sollten nicht generell von der Finanzierung „von Maßnahmen der assistierten Befruchtung“ ausgeschlossen werden – so wie dies heute der Fall ist.

Viele der jüngsten medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen seien Ende der 1980er Jahre nicht vorhersehbar gewesen, so das Expertengremium. Umso wichtiger sei eine neue und umfassende Regelung der Voraussetzungen, Verfahren und Folgen der Fortpflanzungsmedizin. „Die Komplexität der Materie ist kein Grund, eine gesetzliche Neuregelung weiter aufzuschieben“, heißt es in der Studie.

Viele Wege zum Kind

Reproduktionsmedizin
Dieses Fachgebiet rund um die Fortpflanzung beschäftigt sich generell mit der menschlichen Fruchtbarkeit. Dazu gehört die Geburtenkontrolle genauso wie Störungen und Wege, diese zu beheben.

Eizellenspende Während die Samenspende in Deutschland erlaubt ist, ist die Eizellenspende verboten. Deshalb suchen betroffene Paare oft Hilfe in Ländern, in denen auch Eizellen gespendet werden dürfen – was in den allermeisten europäischen Ländern der Fall ist.

Embryonenspende Laut der Stellungnahme der Akademien erlaubt das geltende Recht in Ausnahmefällen eine Embryonenspende. Eine klare gesetzliche Regelung fehlt jedoch.

Leihmutterschaft In Deutschland darf eine Leihmutter keine Embryonen für eine andere Frau austragen – in anderen Ländern ist dies erlaubt. Dies kann zu der Situation führen, dass die Leihmutter auch die anerkannte „richtige“ Mutter ist.

Embryotransfer Um die Chancen zu erhöhen, werden mehrere Embryonen „erzeugt“. In vielen Ländern wird aber nur derjenige Embryo eingesetzt, der die größten Entwicklungschancen hat. In Deutschland ist dies verboten.