Stuttgarts Finanzbürgermeister Michael Föll: Lieber auf 1,5 Millionen Euro im Jahr verzichten als wieder soziale Brennpunkte bekommen Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Wer reinkommt, bleibt auch drin: Das Einkommen von Mietern in einer Sozialwohnung wird nur zu Beginn kontrolliert – dann nie mehr. Hessen ändert dies nun zum 1. Juli, doch in Stuttgart nimmt man lieber weiterhin Fehlbelegungen in Kauf.

Stuttgart/Frankfurt - Aus dem Mund eines Kämmerers, räumt Michael Föll ein, höre sich das komisch an. Aber das Problem in Stuttgart sei nicht, „dass sozialer Wohnungsbau am Geld scheitert“. Vielmehr fehle es der Stadt an Bauflächen, die schnell zur Verfügung stehen, um die beschlossenen Programme umzusetzen.

Programme zum sozialen Wohnungsbau haben wieder Konjunktur. Der Bau von Sozialwohnungen gilt gemeinhin als geeignete Maßnahme, um den angespannten Wohnungsmarkt in Ballungsräumen zumindest etwas zu entspannen. Doch das sehen nicht alle so: Das wirtschaftsnahe Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln kommt nach einer bundesweiten Befragung zu dem Schluss, dass mehr als die Hälfte der rund 1,4 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland fehlbelegt sind. Das hieße: Dort wohnen Menschen, die inzwischen ein zum Teil deutlich höheres Einkommen haben als nach den Vergaberichtlinien vorgesehen. Überprüft oder gar geahndet wird dies meist nicht. Die meisten Bundesländer hatten zwar mal eine Fehlbelegungsabgabe, die solche Besserverdiener in Sozialwohnungen zahlen mussten. Aber die wurde dann meist wieder abgeschafft: zu aufwendig, zu viel Ärger.

Die Frage ist aus Sicht der IW-Experten demnach nicht, ob genügend Geld für den sozialen Wohnungsbau da ist. Die Frage ist, ob das Geld sinnvoll investiert ist. Und da hat das Institut erhebliche Zweifel. Wenn die Politik damit nur so tut, als schaffe sie günstigen Wohnraum für Ärmere, tatsächlich aber ein Großteil der Wohnungen nach einer gewissen Zeit von Besserverdienern belegt ist, wäre das Ganze dann nicht großteils hinausgeworfenes Steuergeld?

In Stuttgart fand eine „Entmischung“ statt

In Baden-Württemberg wurde die Fehlbelegungsabgabe im Jahr 2007 abgeschafft. Und obwohl eine solche Abgabe der Stadt Stuttgart bis zu 1,5 Millionen Euro im Jahr in die Kasse spülen würde, hält Finanzbürgermeister Föll die Entscheidung nach wie vor für richtig. Der Verwaltungsaufwand habe damals bis zu einem Viertel der Einnahmen betragen, sagt Föll. Außerdem seien viele Besserverdiener dann lieber aus den entsprechenden Vierteln weggezogen, als die Abgabe zu bezahlen. Laut Föll sind dadurch soziale Brennpunkte entstanden: „Wir bekamen damals in den Gebieten, die geballt sozialen Wohnungsbau haben, Probleme, was die Stabilität der Bevölkerungsstruktur anlangt“, sagt er. Es habe eine „Entmischung“ stattgefunden, aber eine gemischte Bevölkerungsstruktur sei doch das Ziel.

In den vergangenen Jahren sei die Situation in den betreffenden Gegenden wieder besser geworden, so Föll. Und dazu habe sicher auch die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe beigetragen. „Wir sind froh, dass wir in Stuttgart keine Trabantenstädte mit einseitiger Bevölkerungsstruktur haben“, sagt er. Dafür nimmt die Stadt seinen Worten zufolge gern in Kauf, dass einige, die in einer Sozialwohnung leben, inzwischen eine höhere Miete zahlen könnten – und dies, obwohl die Warteliste mit rund 3800 Menschen recht lang ist. Der Anteil der Fehlbeleger ist seinen Angaben zufolge in Stuttgart aber längst nicht so hoch wie vom Institut der Deutschen Wirtschaft bundesweit vermutet. In den letzten Jahren, als es im Südwesten die Abgabe noch gab, habe die Fehlbelegungsquote in Stuttgart zwischen 16 und 18 Prozent gelegen, sagt Föll.

Im Nachbarland Hessen sieht man die Dinge etwas anders. Auch dort hatte man die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft. Nun aber wird sie wieder eingeführt. Die schwarz-grüne Landesregierung will so eine Fehlsubventionierung verhindern und Gerechtigkeit herstellen. Beschlossen wurde das Ganze bereits im Jahr 2015, am 1. Juli dieses Jahres geht es los. Während Stuttgart laut Föll unter den insgesamt 308 000 Wohnungen in der Stadt 13 500 Sozialwohnungen hat, sind es in Frankfurt rund 30 000. Zwischen vier und fünf Millionen Euro an Mehreinnahmen erhofft sich Frankfurt pro Jahr. Abzüglich einer Verwaltungspauschale von 15 Prozent müssen die Einnahmen laut dem Landesgesetz in den sozialen Wohnungsbau fließen. Um die Einkommen der Sozialmieter regelmäßig zu erfassen, wurde im Amt für Wohnungswesen extra eine eigene Abteilung mit rund 20 Mitarbeitern gegründet. „Der Verwaltungsaufwand ist tatsächlich recht groß“, sagt ein Stadtsprecher. „Dennoch halten wir das Instrument für sinnvoll und wünschenswert.“

Verband der Hausbesitzer fordert Fehlbelegungsabgabe

Baden-Württembergs grün-schwarze Landesregierung scheint das hessische Beispiel wenig zu beeindrucken. Im Koalitionsvertrag wird keine Fehlbelegungsabgabe angekündigt, wohl aber eine „Wohnraum-Allianz“, die die neue Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut schmieden soll. Dort dürfte eine solche Abgabe zumindest angesprochen werden, denn der Verband der Hausbesitzer (Haus und Grund) ist dafür, dem hessischen Beispiel zu folgen. „Ich halte die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe für ein wichtiges politisches Signal, um klarzumachen, dass subventionierte Mieten nur den tatsächlich Bedürftigen zugutekommen sollen“, sagt Landesgeschäftsführer Ottmar Wernicke. Fehlbeleger sollten seiner Meinung nach die ortsübliche Vergleichsmiete bezahlen müssen.

Doch Haus und Grund steht mit dieser Meinung im Südwesten noch ziemlich alleine da. Auch der Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen (vbw) hält nichts von einer Fehlbelegungsabgabe. Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen und würde den Bau neuer Sozialwohnungen bremsen, sagt Verbandsdirektorin Sigrid Feßler. Im Übrigen glaubt sie nicht, dass der Anteil an Fehlbelegern sehr hoch sei: „In der Regel bleiben die Mieter, die von unseren Mitgliedsunternehmen eine geförderte Wohnung anmieten, dauerhaft auf einen Wohnberechtigungsschein angewiesen“, sagt sie.