Die Stadt will die Anlagen zur Trinkwasserversorgung von der EnBW zurück. Foto: EnBW /Netze BW

Der neue Freihandelsvertrag zwischenm Kanada und Europa gefährdet den geplanten Rückkauf der Wasserinfrastruktur nicht. Allerdings gibt es erhebliche Probleme mit der Konzession.

Der Wasserversorgung in der Landeshauptstadt droht aus Sicht des Europarechtlers Professor Gerald Sander keine unmittelbare Gefahr durch das neue Freihandelsabkommen, das Kanada mit der EU schließt. Das im Dezember 2022 vom Bundestag ratifizierte CETA-Abkommen sehe Ausnahmeklauseln für öffentliche Dienstleistungen vor. Daher sei es grundsätzlich möglich, die zur Jahrtausendwende an die Energie Baden-Württemberg (EnBW) verkaufte und damit liberalisierte Versorgung mit dem Rückkauf durch die Stadt zu rekommunalisieren.

Entnahmerechte sind gesichert

Sander trat bei einer Veranstaltung des Stuttgarter Wasserforums, das vor zehn Jahren ein Bürgerbegehren zum Rückkauf initiiert hatte, auch Befürchtungen entgegen, die Wasser-Entnahmerechte für den Bodensee und das Donauried könnten zum Spielball ausländischer Investoren werden. Für die Wasserentnahmen wurden Zweckverbände gegründet. Die Zuteilung der Rechte sei damit eine behördliche Entscheidung.

Die Landeshauptstadt fordert seit Jahren vor dem Landgericht von der EnBW, den Rückkauf der Versorgungseinrichtungen zuzulassen. Als Hauptstreitpunkt gelten Preis und Zeitpunkt des Rückkaufs. Die Konzession zum Betrieb der Netze durch die EnBW-Tochter Netze BW lief bis 2013, in den Verträgen zwischen Stadt und Energiemulti fehlt allerdings eine Endschaftsklausel. EnBW und der Stuttgarter OB Frank Nopper (CDU) hatten Ende 2022 vorgeschlagen, dass die Konzession ohne Ausschreibung bis 2042 bei der EnBW liegen soll. Dann soll die Infrastruktur finanziell bewertet und von der Stadt übernommen werden können. Die öko-linke Mehrheit des Gemeinderates lehnt diesen Deal ab. Der Rückkauf müsse schneller vollzogen werden.

Konzession muss ausgeschrieben werden

Sander hält eine derartige Verlängerung der Konzession für nicht machbar, denn sie schließe jeden Wettbewerb aus. „Das mag die EU-Kommission gar nicht“, so der Rechtsprofessor aus Ludwigsburg. Die Stadt müsse die Konzession im europäischen Amtsblatt ausschreiben. Sollte nicht die EnBW den Zuschlag erhalten, müsse diese ihre Anlagen an den neuen Versorger verpachten. Sollte die Stadt die Versorgung nach dem Kauf der Infrastruktur selbst übernehmen, zum Beispiel durch einen Eigenbetrieb, sei eine Ausschreibung dagegen nicht notwendig. In einem neuen Antrag haben Grüne, SPD, Linksbündnis und die Fraktion Puls einen Fragenkatalog zur Rekommunalisierung der Wasserversorgung an die Verwaltung gereicht.