Staffordshire-Terrier-Mischling Chico steht in einem Gehege im Tierheim Hannover. Der Hund hat seine 27 und 52 Jahre alten Besitzer in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus getötet. Foto: dpa

Die Debatte um sogenannte Kampfhunde schlägt nach den tödlichen Attacken in Hannover und Hessen hohe Wellen – auch die Bezeichnung der Tiere wird diskutiert.

Stuttgart - Die Debatte um sogenannte Kampfhunde, die in der Öffentlichkeit und vor allem in den sozialen Medien tobt, gleicht fast schon einem Glaubenskrieg. Im Kern geht es um die Frage, wie berechtigt oder unberechtigt der Begriff ist. Fakt ist: Es gibt keine Kampfhunde-Rassen. Die Hunderassen, die in den Kampfhundeverordnungen der Bundesländer als „Listenhunde“ genannt werden, haben gemeinsam, dass sie kräftige, teils sehr große Tiere sind, die über eine starke Beißkraft und Ausdauer verfügen.

Kampfhunde in der Geschichte

Der Begriff Kampfhund bezeichnet keine bestimmte Rasse, sondern das Einsatzgebiet der Tiere. Bereits in der Antike wurden sogenannte Molosser – also sehr große, massige und muskulöse Hundetypen wie Bullmastiff als Kriegs- und Jagdhunde eingesetzt. Im alten Rom wurden speziell abgerichtete Tiere in den Arenen auf Bullen, Bären, Löwen und Menschen gehetzt.

Bis ins Mittelalter und in die Neuzeit wurden Hunde abgerichtet, um als „Waffe“ zu dienen. Bei der Zucht legte man vor allem Wert auf Eigenschaften wie Härte, Mut, Stärke, Angriffslust und Verteidigungsbereitschaft.

Als im 18. und 19. Jahrhundert Hundekämpfe populär wurden, züchtete man vor allem in den USA und England bisskräftige und schmerzunempfindliche Rassen wie Pit Bull Terrier, die bis zum eigenen Tod kämpften.

Kampfhundeverordnungen

In der baden-württembergischen „Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde“ werden zwölf Rassen genannt, die als „besonders gefährlich und aggressiv“ gelten (American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier) sowie neun Rassen, für die es „Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren“ gibt (Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu).

Aber auch Schäferhunde, Rottweiler, Dobermänner oder Mischlingshunde können potenziell gefährlich sein. Entscheidend ist, ob die einzelnen Tiere „bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen und Reißen von anderen Tieren neigen“, wie es in der Kampfhundeverordnung heißt.

Hunde-Experte: „Der Begriff Kampfhund ist Unfug“

„Der Begriff Kampfhund ist völliger Unfug“, sagt der Sprecher des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDE), Udo Kopernik. Es gebe gefährliche und bissige Hunde, aber keine Hunderasse, die generell gefährlich sei. Wie sich ein Hund verhalte und ob er aggressiv sei, hänge vor allem vom Halter ab.

Wer sich einen sogenannten Kampfhund anschafft, muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Außerdem muss für den Hund eine „positive Wesensprüfung“ vorliegen. Der VDE hält diese Regelung genauso wie der Deutsche Tierschutzschutzbund für sinnvoll. Bei „schwierigen“ Hunden sollten die Besitzer generell ein spezielles Hundetraining absolvieren, um die Tiere zu erziehen und ihr Verhalten zu kontrollieren, rät Kopernik.