Der alte Friedhof am Deufringer Schloss soll ein Park werden. Gegen entsprechende Pläne regt sich jedoch Widerstand im Ort. Die Entscheider stehen vor einer Grundsatzfrage.
Vögel zwitschern, Wind rauscht durch Baumkronen, sanft fallen Blätter auf das grasüberwachsene Gräberfeld. Der alte Friedhof neben dem Deufringer Schloss und der Pfarrkirche St. Veit ist für Wolfgang Schneider ein Ort der stillen Einkehr, ein Denkmal der Erinnerung – zumindest war er das einmal. Seit voriger Woche sind bis auf eine Wandtafel sämtliche Grabsteine verschwunden. Nur noch ein paar flache Haufen brauner Erde erinnern daran, dass dies die letzte Ruhestätte für Generationen von Menschen aus dem Ort sowie für einige Tote aus dem Zweiten Weltkrieg war.
Der Grund für diese Veränderung sind Pläne des Deufringer Ortschaftsrats, den alten Friedhof in einen Park umzugestalten. Das Gremium hat im November 2024 mehrheitlich beschlossen, die verbliebenen Grabsteine zu entfernen und einzelne Kriegsgräber in eine gemeinsame Gedenkstätte auf dem gegenwärtig genutzten Friedhof im Hardtheimer Weg umzubetten.
Diese Entscheidung hat im Ort eine in Teilen sehr emotionale Debatte ausgelöst. Im Kern geht es darum, ob dieser Friedhof auf ewig ein Friedhof bleiben muss. Schließlich befindet sich das Areal seit geraumer Zeit in Gemeindebesitz und die Liege- und Nutzungsrechte sind laut der Verwaltung vor Jahren abgelaufen. Ein Großteil der Gräber war längst abgeräumt und der weitflächig verstreute Rest teils in schlechtem Zustand.
Das Friedhofsamt der Gemeinde Aidlingen hatte deshalb bereits im Januar all jene Personen angeschrieben, die dort noch Gräber von Angehörigen haben – darunter auch Wolfgang Schneider. Zwar ist das Grab seines 1971 verstorbenen Großonkels schon seit 2012 abgebaut, der Grabstein durfte aber stehen bleiben. Wäre es nach Wolfgang Schneider gegangen, wäre das auch so geblieben. „Man hat hier ohne Not Fakten geschaffen“, sagt der Deufringer.
Dem Aufruf, das Grab bis zum 8. November zu entfernen, hatte er postwendend widersprochen. Den Grabstein seines Großonkels habe er privat gesichert. „Aber um diesen Stein geht es mir auch nicht“, betont er. „Hier wurde ein Zeitzeugnis vernichtet“, sagt Schneider und wirft dem Ortschaftsrat „Geschichtsvergessenheit“ vor. Warum, fragt er sich, könne man es in Deufringen nicht wie im Nachbarort Dachtel handhaben? „Dort steht der alte Friedhof unter Denkmalschutz.“
Für Kriegsgräber gilt grundsätzlich ein dauerhaftes Ruherecht
Seit Jahresbeginn hatte er sich wegen des Friedhofs mehrmals an die Verwaltung gewandt. Er verwies unter anderem auf fünf dort begrabene Kriegstote, darunter zwei Deufringer Wehrmachtsoldaten und ein Zwangsarbeiter. Für diese gelte laut Gräbergesetz ein dauerhaftes Ruherecht. Außerdem lägen dort zwei Altbürgermeister und Johannes Kohler, der Verfasser der Deufringer Ortschronik.
Kohler war der Urgroßvater von Christel Walz. Die frühere Deufringer Ortsvorsteherin ist stellvertretende Vorsitzende des Heimatgeschichtsvereins. Ebenso wie Schneider betont sie, dass es ihr nicht um persönliche Anliegen gehe, sondern um die historische Bedeutung des Friedhofs. „Wir haben ja nichts dagegen, wenn man das gestalterisch aufwertet“, sagt Walz. Man hätte aber die aus ihrer Sicht erhaltenswerten Gräber integrieren sollen – am besten mit einer Infotafel zum geschichtlichen Hintergrund.
Diesen Standpunkt vertritt auch der Heimatgeschichtsverein in einer Stellungnahme. Die Vorsitzende Tasneem Kaufmann bezeichnet die historischen Grabmale als „wertvolle Zeugnisse der Vergangenheit“ und „wichtigen Bestandteil kollektiver Erinnerung“.
Entfernung der Grabsteine ist Bedingung für Fördergeld
Mit ihren Vorstellungen liegen Heimatgeschichtsverein und Ortschaftsrat womöglich gar nicht so weit auseinander. „Wir wollen hier maßvoll und mit Sinn und Verstand eine würdevolle Parkanlage schaffen“, betont die Deufringer Ortsvorsteherin Jutta Kühnle und widerspricht im Ort kursierenden Gerüchten über eine geplante „Partymeile“. Auch sie könne sich eine Infotafel vorstellen – beispielsweise mit QR-Code, der zu Internetseiten mit historischen Angaben führt. Aidlingens Bürgermeisterin Helena Österle spricht ebenfalls von einer „würdevollen und zugleich zukunftsorientierten“ Gestaltung mit einer „offenen, gepflegten Grünfläche“, die Raum „für kleinere Veranstaltungen im Außenbereich“ biete.
Streitpunkt bleibt die Entfernung der Grabsteine. Hier habe man sich mit Denkmalamt, Landratsamt, Regierungspräsidium und allen zuständigen Behörden abgestimmt, macht Jutta Kühnle deutlich. „Die Entfernung der Gräber ist die Bedingung dafür, dass wir für die Umgestaltung in einen Park eine 80-Prozent-Förderung aus Landesgeldern bekommen“, erklärt sie. Sonst entginge dem Ort ein Zuschuss von bis zu 72 000 Euro.
Bürgermeisterin Österle betont, dass man die Fläche später „fachgerecht und im Einklang mit den denkmalpflegerischen Anforderungen“ herrichten wolle und die Umbettung der Kriegsgräber „selbstverständlich nur unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden“ erfolge.
Wie also wird das Friedhofsareal künftig aussehen? Diese Frage soll nun eine Arbeitsgruppe beantworten. „Alle sind eingeladen, jeder kann sich einbringen“, sagt Jutta Kühnle. Zunächst findet an diesen Donnerstag ein Treffen mit dem Heimatgeschichtsverein statt. Die Mitglieder haben ihr Kommen bereits zugesagt – auch wenn ihre Hauptforderung zuvor schon buchstäblich abgeräumt wurde.
Besondere Regeln für Kriegsgräber
Rechtslage
Das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (GräbG) stellt seit 1951 sicher, dass bestimmte Gräber unbegrenzt erhalten bleiben müssen – auch bei der Schließung eines Friedhofs.
Ausnahme
Eine Umbettung ist möglich, wenn die zuständige Landesbehörde zugestimmt hat. Die Zustimmung soll laut Gräbergesetz insbesondere dann erteilt werden, wenn verstreut liegende Gräber in eine oder zu einer geschlossenen Begräbnisstätte zusammengelegt werden.