Vor Beginn der Sitzung demonstrieren die Radfahrer noch einmal vor dem Rathaus für ihr Anliegen. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der Gemeinderat stimmt den Ideen des Radentscheids zu. Ein Bürgerbegehren war rechtlich nicht möglich.

Stuttgart - Aufgeben? Keine Frage. Im Gegenteil, um ihre Entschlossenheit vor Politik und Verwaltung zu demonstrieren, haben der ADFC und die Initiative Radentscheid vor der öffentlichen Sitzung noch zu einer Fahrradrundfahrt vom Marienplatz bis zum Rathaus aufgerufen.

Umsonst waren die Bemühungen der Bürgerinitiative aber nun letztlich auch nicht. Der sogenannte Radentscheid konnte zwar sein Bürgerbegehren aufgrund rechtlicher Hürden nicht durchsetzen. Die Mehrheit der Gemeinderäte stimmte dann aber dem Antrag „Stuttgart zu einer fahrradfreundlichen Stadt machen“ von Grünen, SPD, Stadtisten und SÖS/Linke-plus am Ende einer langen Debatte zu – was auf der Zuschauerbank des großen Sitzungssaals im Rathaus für großen Applaus sorgte.

Der OB plädiert für eine fahrradfreundliche Stadt

Oberbürgermeister Fritz Kuhn hatte bereits in seiner Beschlussvorlage für die Sitzung vorgeschlagen, Stuttgart zu einer „echten Fahrradstadt“ zu machen. „Mehr Fahrradfahrer in Stuttgart sind auch mein politisches Ziel“, sagte Kuhn dort. Gerade deshalb stehe er den „Zielen und Intentionen“ des Radentscheids sehr nahe.

Die ökosozialen Fraktionen unterstützten diesen Antrag der Verwaltung, wollten aber „einige Punkte konkretisieren“. Insgesamt enthält der erweiterte Antrag nun 18 Ziele, wie der Radverkehr in Stuttgart in den kommenden Jahren immens aufgewertet werden soll. Priorität hat für die Fraktionen, bis 2030 den Anteil des Radverkehrs auf 25 Prozent zu erhöhen. Der Radetat soll mittelfristig bei 20 Euro pro Einwohner liegen, langfristig sogar bei 40 Euro. Auch soll das Hauptradroutennetz bis 2030 endlich komplett fertiggestellt sein.

Es geht nicht um eine Konkurrenz von Fahrrad und Auto

Was genau ist nun eine Fahrradstadt? Das bedeutet eigentlich nur, die Stadt bietet die Möglichkeit, dass jeder Bürger – ob er nun acht oder achtzig Jahre alt ist – sicher in der Stadt radeln kann. Zugleich soll eine Fahrradstadt ihre Bürger natürlich auch zum Radfahren „einladen“ oder, wie Stadträtin Christine Lehmann (Grüne) sagte, „zum Radfahren verführen“. Sie betonte: „Es geht nicht um Verbote für andere.“ Dafür müsse natürlich der Autoverkehr „etwas Platz hergeben“. Dies sei ja aber wenig, denn „Räder brauchen nicht viel Platz“. Ein Ausbau des Radverkehrs hilft laut Lehmann auch denen, die aufs Auto angewiesen sind.

Martin Körner (SPD) sieht es als „Riesengewinn für die Landeshauptstadt, wenn viele Menschen Rad fahren“. Die Lebensqualität werde dadurch für alle größer. SÖS/Linke-plus-Stadtrat Christoph Ozasek sieht das Rad ohnehin als „echte Klimaschutzmaschine“ und begrüßte, dass der „Radverkehr nun nicht länger der Resteverkehr in Stuttgart“ sei.

Als Vorbild dienen Pioniere wie Kopenhagen oder Den Haag

Als Vorbild für die geplante Stuttgarter Fahrradstadt gelten Vorzeigestädte wie Kopenhagen oder Den Haag, aber auch Münster und Freiburg, in denen der Radanteil bereits über 35 Prozent liegt.

Die CDU-Fraktion forderte zwar in einem gesonderten, eigenen Antrag lieber eine „Stadt der vernetzten Mobilität“. Diese Formulierung fand aber in dem Gremium keine Mehrheit, der Antrag wurde deshalb abgelehnt. „Auch die CDU will den Anteil des Radverkehrs erhöhen“, betonte zwar CDU-Stadtrat Alexander Kotz. Verbote lehne seine Partei ab, auch wolle man nicht eine Verkehrsart „besonders hervorheben“. Ein gutes Angebot für Radfahrer brauche aber auch Zeit. Die CDU hätte deshalb die Entscheidung über eine Fahrradstadt gerne vertragt, fand aber dafür ebenfalls keine Mehrheit.

Grundlage für den Beschlussantrag und die Ergänzung der Fraktionen waren und sind die Ziele der Initiative Radentscheid. Deren Mitglieder engagieren sich seit zwei Jahren für eine bessere Radinfrastruktur in Stuttgart. Monatelang haben sie Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Dieses wurde nun letztlich auf Empfehlung einer Stuttgarter Kanzlei aber rechtlich für nicht zulässig erklärt.