Im jahrelangen Streit um den von der Stadt geforderten Abriss der Brandruine in der Nürtinger Schafstraße kommt Bewegung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gibt grünes Licht für den Abriss. Aber ist das nur ein Etappensieg?
Endlich gibt es grünes Licht für den von der Stadt verlangten Abriss der Brandruine in der Nürtinger Schafstraße. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Eilantrag des Eigentümers der Brandruine gegen die Ersatzvornahme der Stadt Nürtingen abgelehnt. Das heißt, die Kommune darf das Haus gegen den Willen des Eigentümers abreißen – sozusagen ersatzweise, weil sich der Eigentümer weigert.
Seit vier Jahren tut sich nichts in der unbewohnbaren Nürtinger Schafstraße 2, wo ein Brand 2020 zwei Todesopfer gefordert und zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner obdachlos gemacht hatte. Inzwischen ist die Brandruine einsturzgefährdet, aber der Eigentümer stemmt sich mit allen juristischen Mitteln gegen den von der Kommune verfügten Abriss. Nun meldet die Kommune einen Erfolg vor Gericht.
„Ich freue mich, dass damit der Abbruch des Brandhauses näher rückt. Ich finde es aber unverständlich, dass wir vor Gericht immer recht bekommen und die Gegenseite trotzdem wiederholt Wege findet, den Abbruch mit Rechtsmitteln hinauszuzögern. Selbst jetzt dürfen wir den Abbruch noch nicht direkt vornehmen – für mich liegt da ein Fehler im System“, kommentiert Oberbürgermeister Johannes Fridrich das Urteil. Nach Angaben der Kommune kann dieses Urteil nun allerdings nicht mehr angefochten werden.
Zwei Menschen sterben bei der Brandkatastrophe
Vor inzwischen rund viereinhalb Jahren forderte das besagte verheerende Feuer zwei Todesopfer in dem Gebäude Schafstraße 2. Seitdem steht die Brandruine leer und ist nicht mehr bewohnbar. Seither versucht die Stadt mit dem Eigentümer eine Lösung zu finden, bisher ohne Erfolg, egal welchen Weg man einschlug.
Seit Jahren beschäftigt der Eigentümer die Gerichte
Die letzten Kapitel der schier unendlichen Geschichte sehen so aus: Im Juni 2023 erließ die Stadtverwaltung eine Abrissverfügung. „Dagegen legte der Eigentümer diverse Rechtsmittel ein und verzögerte das Verfahren durch mehrere Fristverlängerungsanträge und inhaltslose Begründungsschreiben bei der Stadt, dem Regierungspräsidium und dem Verwaltungsgericht. Selbst die Festsetzung von Zwangsgeld, eine Anordnung der sofortigen Vollziehung und der Versuch der außergerichtlichen Einigung ignorierte der Eigentümer“, erklärte die Kommune.
Dann drohte die Stadt im Juli 2024 schließlich dem Eigentümer die sogenannte Ersatzvornahme an, bei der die Kommune den Abriss selbst in Auftrag geben wollte, falls der Eigentümer die Ruine bis zum 17. September 2024 noch nicht abgebrochen hätte. Dagegen wehrte sich der Eigentümer mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht und beim Verwaltungsgerichtshof. Weil das Gericht erst über den Eilantrag entscheiden musste, wies es die Stadt Nürtingen an, bis zu seiner Entscheidung mit dem Abriss zu warten.
Dieser Eilantrag ist nun abgelehnt worden. „Dadurch kann die Stadt nun in die Vollstreckung gehen.“ Allerdings darf die Kommune die Ruine noch nicht direkt abreißen. „Zunächst wird sie ein Zwangsgeld anordnen. Falls dies ohne Wirkung bleibt, wird die Ersatzvornahme erneut angedroht und schließlich angeordnet“, erklärte nun die Kommune mit Blick auf den von ihr geplanten Abriss der Brandruine.
Von der Ruine geht Lebensgefahr aus
Vor der Entscheidung über den Eilantrag kommentierte Fridrich den Umstand, wonach der Gehweg vor der Brandruine bis heute mit einem Bauzaun abgeschrankt ist, weil von dem maroden Gebäude Lebensgefahr durch herabfallende Teile ausgeht so: „Man kann es mittlerweile niemandem mehr erklären, warum eine Ruine seit fast vier Jahren den Gehweg blockiert, damit niemand gefährdet wird.“