Die europäische Datenschutzgrundverordnung stellt Kommunen vor Herausforderungen. Foto: dpa/Armin Weigel

Seit rund eineinhalb Jahren gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung. Für Kommunen bringt sie neue Aufgaben mit sich. Die Umsetzung geht zum Teil nur langsam voran, wie eine Umfrage zeigt.

Stuttgart - Seit rund eineinhalb Jahren ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gültig. Doch die Umsetzung in den Kommunen geht zum Teil nur langsam voran. Der bislang erreichte Stand in Sachen Datenschutz und Datensicherheit ist in vielen Bereichen ungenügend. Zu diesem Schluss kommt der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink. Seine Behörde hat alle 1101 baden-württembergischen Kommunen per Online-Erhebung zum Stand der DSGVO-Umsetzung befragt. Rund 87 Prozent haben die Umfrage beantwortet. Die Ergebnisse wurden am Montag in Stuttgart vorgestellt. Brink betonte, dass es sich bei den Antworten um Selbstauskünfte der Gemeinden handele, die nicht überprüft wurden.

Die Kommunen wurden unter anderem gefragt, wie sie den Sachstand bei der Umsetzung der DSGVO bewerten. Rund vierzig Prozent wählten „Wir haben gerade erst begonnen“ als Antwort aus. „Das ist ehrlich gesagt zu spät“, sagte Brink, denn die DSGVO ist seit Mai 2018 wirksam. Gerade bei kleineren Gemeinden fehle es häufig an Fachwissen, Personal und Unterstützung, um die Neuerungen umzusetzen. Rund die Hälfte der Kommunen gab in der Umfrage an, dass sie Bedarf an Unterstützung durch den Landesdatenschutzbeauftragten hat.

Was die Kommunen noch angehen müssen

Besonders in kleinen Kommunen bestehe häufig der Eindruck, mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sei es bereits getan, sagte Brink. „Dem ist natürlich nicht so.“

Zum Beispiel haben laut der Umfrage rund 28 Prozent der Kommunen im Land noch kein Verzeichnis erstellt, welche personenbezogene Daten die Kommune eigentlich erhebt und verarbeitet. Auch die sogenannte Datenschutz-Folgeabschätzung macht Schwierigkeiten. Sie wurde in rund Dreiviertel der Kommunen noch nicht angegangen. Der Begriff bedeutet, dass Kommunen sich bei besonders sensiblen Informationen – zum Beispiel Gesundheitsdaten – im Vorfeld überlegen sollen, welche Risiken bei der Datenerhebung und -verarbeitung bestehen und wie diese Risiken vermieden werden können.

Schulungs- und Fortbildungszentrum soll entstehen

Um das Fachwissen in den Kommunen zu verbessern, möchte Brink 2020 in seiner Behörde ein Schulungs- und Fortbildungszentrum einrichten. Dafür will er fünf bis sechs neue Stellen. Den finanziellen Bedarf von rund einer halben Million Euro habe Brink bereits beim Land angemeldet. Über den Doppelhaushalt des Landes 2020/2021 wird derzeit beraten. Bislang könne seine Behörde entweder vorwiegend beraten oder die Umsetzung von Datenschutzrichtlinien kontrollieren, so Brink. Beides gleichzeitig sei mit den derzeit 53 Stellen in seinem Haus nicht zu leisten.

Die DSGVO ist im Mai 2018 wirksam geworden. Zuvor hatte es eine zweijährige Übergangsphase gegeben. Das Gesetz soll in der Europäischen Union vereinheitlichen, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zudem soll das Regelwerk den Datenschutz stärken. Zum Beispiel müssen Konzerne und öffentliche Stellen Verbrauchen auf Anfrage mitteilen, welche Daten über sie gespeichert wurden. Auch für Kommunen hat die Datenschutzgrundverordnung zahlreiche neue Anforderungen gebracht. Zum Beispiel muss jede Kommune einen Datenschutzbeauftragten bestellen.