In vielen Facebook-Gruppen kursiert derzeit ein Posting, dem die Mitglieder zustimmen sollen. (Symbolfoto) Foto: dpa

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ist seit kurzem in Kraft und sorgt für reichlich Verunsicherung. In vielen Facebook-Gruppen machen derzeit DSVGO-Postings die Runde. Wir erklären, was dahintersteckt.

Stuttgart - Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll für die Sicherheit personenbezogener Daten sorgen, doch derzeit sorgt sie noch eher für Verunsicherung. Viele sind sich über die Regelungen nicht im klaren. Zu dieser Unsicherheit tragen auch einige Facebook-Postings bei, die derzeit durch das soziale Medium kursieren.

In zahlreichen Facebook-Gruppen sind Beiträge aufgetaucht, die eine Art Haftungsausschluss (Disclaimer) darstellen sollen, die jedes Gruppenmitglied lesen und bestätigen soll – andernfalls drohe der Ausschluss. Die Postings, die auch die Faktenchecker von mimikama.at schon auf den Plan gerufen haben, sehen oft folgendermaßen aus:

„Ab dem 25.05.2018 gelten, wie ihr wisst, neue Datenschutzrichtlinien, die besagen, dass ihr nicht namentlich genannt und markiert werden dürft, wenn ihr nicht euer Einverständnis dafür abgebt. Da wir uns daran halten müssen und wir nicht jeden Einzelnen befragen möchten, gelten ab sofort neue Regeln: Jeder gibt sein Einverständnis, dass er/sie …– … namentlich genannt werden darf, beim falle einer Meldung. – … markiert werden darf. – … nur Bilder hochlädt, die ihm gehören! D. h. Bilder, die er selbst gemacht hat oder das schriftliche Einverständnis hat, die Bilder hochzuladen. – … die Personen auf Bildern unkenntlich macht. Ihr müsst bei Bildchen aus dem Netz, von nun an immer die Bildquelle mit angeben. Zum Beispiel Google Bildersuche usw. Wer in der Gruppe bleibt erklärt sich damit automatsch einverstanden und trägt selber für sein handeln und posten die Verantwortung. Wer nicht einverstanden ist bitte ich die Gruppe zu verlassen Die bisherigen Regeln bleiben wie sie sind und diese kommt noch hinzu. Ihr habt bis 25.05.2018 Zeit, um unter diesem Beitrag mit „gelesen und akzeptiert“ zu kommentieren“

Urheberrecht statt DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung gilt zwar auch für Inhalte in Facebook-Gruppen, aber die meisten Inhalte dieser Postings beziehen sich auf das Urheberrecht beziehungsweise das Recht am eigenen Bild und nicht die DSGVO. Lediglich der Punkt, Personen auf Bildern unkenntlich zu machen, bezieht sich auf die Datenschutzgrundverordnung – doch auch dieses Thema ist nicht neu. Auch vor Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai brauchten Fotografen die Einverständniserklärung von abgebildeten Personen, wenn diese das Hauptmotiv des Bildes ausmachten.

Desweiteren sollten Facebook-Nutzer wissen, dass ein solches Posting in einer Facebook-Gruppe keine juristische Relevanz hat – ebenso wenig wie die weit verbreiteten „Hiermit widerspreche ich der AGB von ...“-Bildern. Somit ist auch eine zustimmende Antwort auf diese Beiträge unnötig.

Geburtstagslisten

Etwas anders sieht es aus, wenn es um Geburtstaglisten in Facebook-Gruppen geht. Ist eine Liste mit den Geburtstagen der Mitglieder über die Gruppe öffentlich zugänglich, ist für die jeweiligen Einträge die Zustimmung der Betroffenen notwendig. Verweigert ein Nutzer seine Zustimmung, muss er aus der Liste entfernt werden. Aber auch diese Regelung ist nicht neu und gab es bereits vor der DSGVO. Admins müssen die Einwilligung für die zweckgebundene Nutzung der Daten im Vorfeld bei den Mitgliedern einholen.