Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar warnt davor, dass künftig auch private Netzwerke durchgeforstet werden dürfen. Foto: dpa

Nach Bespitzelungsaffären soll ein neues Gesetz den Datenschutz für Arbeitnehmer verbessern. Der Datenschutzbeauftragte sieht Dämme brechen, wenn der jetzige Entwurf im Schnellverfahren beschlossen wird.


Herr Schaar, die Bundesregierung will noch im Januar einen ad hoc geänderten Gesetzentwurf zum Schutz von Arbeitnehmer-Daten durchpeitschen. Wird Videoüberwachung am Arbeitsplatz damit rechtens oder nicht?
Die heimliche Videoüberwachung soll zwar verboten werden. Dafür werden aber die Möglichkeiten für eine offene Videokontrolle am Arbeitsplatz massiv ausgeweitet. Eines ist klar: Dort wo Mitbestimmung vereinbart ist, müssen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber reden und gegebenenfalls eine Betriebsvereinbarung abschließen.

Zudem soll der Arbeitgeber das Recht bekommen, auf alle Daten eines Arbeitnehmers oder Bewerbers zugreifen zu können, die öffentlich zugänglich sind. Ist das eigenes Risiko, oder ist das ein Skandal?

Das wird in der Tat niemand ganz unterbinden können, weil die Daten bereits im Netz stehen. Es gibt ja professionelle Karriere Netzwerke wie Xing oder Linkedin. Nun sollen auch private soziale Netzwerke wie Facebook durchforstet werden dürfen. Es muss zwischen dem individuellen Interesse des Betroffenen und demjenigen des Arbeitgebers abgewogen werden. Im Regierungsentwurf war ausdrücklich vorgesehen, dass bei Facebook das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten überwiegt. Diese Einschränkung fällt jetzt weg.

Wie beurteilen Sie die vorgesehene Befugnis des Arbeitgebers, mit Einwilligung des Bewerbers oder des Beschäftigten auch Daten zu erheben, die nicht öffentlich zugänglich sind?

Das sehe ich sehr kritisch. Bisher wäre eine Solche Einwilligung unwirksam, da sie nicht wirklich freiwillig ist. Welcher Bewerber wird denn seine Einwilligung verweigern, wenn der Arbeitgeber ihn fragt, ob er sich bei den früheren Arbeitgebern erkundigen darf? Das Vorstellungsgespräch wäre dann ganz schnell zu Ende.

Das heißt aber, Bewerber können auch ihre Einwilligung ablehnen ?

Theoretisch schon – faktisch kann man aber nicht ablehnen, wenn man auf die Stelle angewiesen ist. Arbeitgeber bekommen so ein sehr weitgehendes Ausforschungsrecht. Das Pikante daran ist, dass die Europäische Kommission gerade solche Fälle ausschließen möchte. Dies sieht ein Gesetzesvorschlag zum europaweiten Datenschutz vor. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso Deutschland hier eine Kehrtwende einschlägt.

Wo sind sensible Arbeitnehmerdaten noch gefährdet?

Die geplante Neuregelung würde nicht nur den Beschäftigtendatenschutz betreffen, sondern hätte Auswirkungen auf viele andere Bereiche. Firmen und Behörden könnten Nicht nur die Daten ihrer Beschäftigten, sondern auch andere personenbezogene Daten leichter in Nicht-EU-Staaten verarbeiten lassen, wenn die EU-Kommission dort ein „angemessenes Datenschutzniveau“ festgestellt hat. Als Betroffener könnten Sie dagegen nicht einmal widersprechen. Bisher gibt das Bundesdatenschutzgesetz hier hohe Schutzstandards vor.

Ein Beispiel?

Ein Krankenhaus könnte aus wirtschaftlichen Gründen Gesundheitsdaten in Kanada, Uruguay, Argentinien und Israel erfassen lassen. Oder bei US-Unternehmen, die die internationalen Bedingungen des Safe-Harbor-Abkommens erfüllen. Oder denken Sie an Cloud-Dienste, etwa von Google, die auf Rechnern in diesen Drittstaaten gespeichert werden. Überall dort gibt es nach EU-Maßstäben zwar ein „angemessenes Datenschutzniveau“.

Aber es beschränkt sich auf die Firmen und berücksichtigt nicht die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten.

Ausländische Sicherheitsbehörden können auf die aus Deutschland stammenden und vor Ort verarbeiteten Daten zugreifen – in den USA erlaubt das der Patriot-Act. Wenn bei uns die Koalition dies alles im Schnellverfahren durchsetzt, hat das dramatische Auswirkungen auf Bereiche, die mit dem reinen Beschäftigtendatenschutzgesetz gar nichts zu tun haben. Das muss dringend Gegenstand der Beratungen im Gesetzgebungsverfahrenwerden.

Was vermuten Sie als Motiv für dieses Hauruck- Verfahren?

Die Wirtschaft will Beschäftigtendaten unkomplizierter auch außerhalb Europas verarbeiten lassen. Nur die Arbeitgeberinteressen zu berücksichtigen, wäre aber zu kurz gesprungen. Es muss einen Ausgleich mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geben. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Koalitionsparteien dieses Gesetz im Schnelldurchlauf durch den Bundestag bringen wollen. Wer Datenschutz ernst nimmt, braucht Raum für Debatte. Wir haben von der Änderung am Wochenende durch eine Bundestagsdrucksache erfahren, heute liegt die Analyse meiner Fachabteilung vor, die erhebliche Einwände erhebt. Ich will das im Innenausschuss des Bundestags Zur Sprache bringen–wenn es noch eine Gelegenheit dazu gibt.