Eine „Seuche“ nennen Datenschützer die Flut von Überwachungskameras. Foto: dpa

„Frustrierend“ nennt es der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, wie Geheimdienste weltweit alle Quellen anzapfen. Trotzdem kämpft er weiter gegen alltägliche Verstöße – so etwa gegen die Videoüberwachung.

„Frustrierend“ nennt es der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, wie Geheimdienste weltweit alle Quellen anzapfen. Trotzdem kämpft er weiter gegen alltägliche Verstöße – so etwa gegen die Videoüberwachung.

Stuttgart - Der Spähskandal der Geheimdienste bietet nach Ansicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, eine Chance für Europa: „Die NSA-Affäre hat wie ein Weckruf gewirkt.“ Das Vertrauen von Bürgern und Firmen habe derart gelitten, dass Europa nun Kontrolle zurückerlangen könne, indem es etwa autonom beim Nachrichten-Routing werde. Notwendig sei auch eine rasche Datenschutzreform.

Es sei frustrierend, sich einerseits um alltägliche Probleme wie den Streit von Nachbarn um eine Videokamera zu kümmern – während die NSA auf das Internet zugreife. Dennoch hält Klingbeil Datensicherheit für das Gebot der Stunde.

Mit Kameras auf Bilderjagd

Als „richtige Seuche“ bezeichnete er bei der Vorstellung seines 200-seitigen Tätigkeitsberichts die Verbreitung von Videoüberwachungskameras. „Es vergeht kein Tag, an dem uns nicht zwei, drei Klagen erreichen.“ So wollten viele Taxiunternehmen ihre Fahrzeuge mit Innen- und Außenkameras ausstatten. Diese Überwachung ohne Anlass sei aber weder erforderlich noch verhältnismäßig. Allenfalls Standbilder beim Einsteigen seien erlaubt.

Auch den Einsatz von Kameras in Arztpraxen und Schulen hält Klingbeil für unzulässig, und erst recht in freier Natur: „Heutzutage kann man offenbar nicht einmal mehr unbeobachtet im Wald spazieren gehen.“ Sogenannte Wildkameras, die Bilder gut auflösen und auch in der Nacht funktionsfähig sind, seien unzulässig. Der Wald diene der Erholung der Menschen und müsse – wenn nicht jagdliche Gründe dagegen sprächen – von solcher Überwachung frei bleiben.

Der Notstand ist behoben

Noch vor vier Jahren hatte Klingbeil das Kultusministerium als „Notstandsgebiet“ in Sachen Datenschutz bezeichnet, weil er unter anderem dessen Erhebungen zur Einschulungsuntersuchung für bedenklich hielt. Nun sagt er: „Seither ist es deutlich besser geworden.“ Die Zusammenarbeit sei intensiver – zum Beispiel bei der Bildungsplanreform 2015. Lob erntete Kultusminister Andreas Stoch auch dafür , dass er vergangenes Jahr den Lehrern die dienstliche Kommunikation über soziale Netzwerke verboten hat. Eine landeseinheitliche Bildungsnummer für jeden Schüler, um die Schulverwaltung zu vereinfachen oder Statistiken zu ermöglichen, hält Klingbeil aber nach wie vor für überflüssig.

Neuer, alter Polizeiminister

Der Polizei attestierte der oberste Datenschützer im Land ein „gesteigertes Bewusstsein“ für seine Anliegen. Allerdings hielten Grüne und SPD an Regelungen fest, die sie zu Oppositionszeiten noch kritisiert hätten. So zeige Innenminister Reinhold Gall (SPD) keinerlei Bereitschaft, die Regelung für eine Speicherung von Daten zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung zu überarbeiten. Die Polizei speichere nicht erforderliche Informationen – unter anderem auch Uraltvorgänge und Bagatelldelikte. Klingbeils Fazit: „Der Innenminister ist wie der frühere.“

Handeln muss der Gesetzgeber nach Ansicht der Datenschützer auch bei sogenannten Zuverlässigkeitsprüfungen. Dabei werden Personen, die Zutritt zu sicherheitsrelevanten Bereichen erhalten, polizeilich und nachrichtendienstlich kontrolliert. So erging es etwa Journalisten, die im vergangenen Jahr von den Feiern zum Tag der deutschen Einheit in Stuttgart berichteten.

Wo sind die Patientenakten?

Nach wie vor kommt es zu „klassischen“ Datenpannen – indem etwa Akten mit sensiblen Informationen verloren gehen. Dieser „Super-Gau“ (Klingbeil) ist in den vergangenen zwei Jahren gleich zwei Kliniken im Land passiert. In einem Fall verschlampte ein Kreiskrankenhaus sämtliche Datensicherungsbänder, was bis heute nicht geklärt werden konnte. Im anderen Fall ging eine Klinik – beziehungsweise eine beauftragte Firma – nachlässig mit Röntgenaufnahmen um, so dass man sie entwenden konnte. Auch in Pflegeheimen stellten die Datenschützer Mängel fest. So seien die von Heimen verlangten Erklärungen ihrer Bewohner, wonach Daten weitergegeben werden dürfen, viel zu allgemein und pauschal.

Rohstoff des Jahrhunderts

„Big Data“ nennen Fachleute den großen Berg an Daten unterschiedlicher Herkunft – und die Möglichkeit, diese auszuwerten. Für die Wirtschaft, aber auch für Polizei und Sicherheitsunternehmen sei dies der „Rohstoff des 21. Jahrhunderts“, sagte der Landesbeauftragte. Und diese benutzten dabei im Grund dieselben Methoden wie die Geheimdienste. Klingbeil: „Datenberge werden angelegt und nach Mustern durchsucht, die Computer lernen dazu und sollen am Ende komplexe Prozesse selbstständig steuern.“ Die Herausforderung für die Zukunft sei, die Vorteile von Big Data zu nutzen, ohne den gläsernen Verbraucher zu schaffen.