Härteres Vorgehen allein verhindert keine Hackerangriffe. Foto: dpa

Datendiebstahl härter zu bestrafen ist unnötig. Sinnvoll wäre es dagegen, die Verfahren zu beschleunigen.

Stuttgart - An Vorschlägen mangelt es nicht, wenn es darum geht, das Strafrecht besser zu machen. Nicht alle davon sind sinnvoll. Wenn seitens der Union nun der Wunsch verlautet, den Diebstahl von Daten härter zu sanktionieren, dann ist das einer dieser untauglichen Versuche. Und er zeigt, wie gefährlich es ist, am Rad der Strafzumessung zu drehen. Vor einem Jahr wurde der Wohnungseinbruch härter sanktioniert. Das war und bleibt eine strittige Reform. Über ihre Wirkung lässt sich noch nichts sagen, doch schon dient sie dazu – im Lichte der aktuellen Datendiebstähle –, auch bei anderen Straftaten härter durchzugreifen. Die Diskussion ist von Emotionen geprägt, nicht durch Statistik untermauert. Sie ist gefährlich, weil ein mühevoll austariertes Gesamtsystem aus den Fugen gerät, je mehr man an ihm schraubt.

Bezahlen müssen die Länder

Begrüßenswert ist hingegen der Vorschlag von Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus, die Strafverfahren zu beschleunigen. Und überlegenswert ist dabei die Idee, dass Befangenheitsanträge nicht immer zu einem Zwangsstopp der Verhandlung führen müssen. Im Zivilrecht funktioniert das bereits, im Strafrecht wird es seit Langem in Fachkreisen diskutiert. Die Idee weiterzuverfolgen ist kein Fehler. Ebenso, der Justiz mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Das können Bundespolitiker wohlfeil fordern. Bezahlen müssen die Länder.