Die Gesellschaft wird vielstimmiger – wird sie auch intoleranter? Foto: Adobe Stock/freshidea

Seit Jahren wird Kritik laut an Sexismus, Rassismus und sozialer Ungerechtigkeit in der Gesellschaft. Dafür gibt es viel Zustimmung. Extreme Formen dieser Wokeness lehnen aber selbst liberale und progressive Intellektuelle ab.

Wie viele westliche Länder ist Deutschland „woker“ geworden: wachsamer, aufmerksamer, sensibler für Benachteiligung, Diskriminierung und Gewalt gegen Einzelne und Gruppen. Das ist auch gut so, möchte man wie der frühere Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, sagen, als der sich als homosexuell geoutet hat.

 

Dieser Mentalitätswandel wird je nach Thema von einer mehr oder weniger breiten Mehrheit getragen. Dennoch steht die wachsende Wokeness der Gesellschaft in der Kritik. Auch von liberalen, progressiven Intellektuellen. Woher kommt dieses Unbehagen? Wo verläuft die Scheidelinie zwischen einer mehrheitsfähigen und einer Ausprägung von Wokeness, die dem gesellschaftlichen Miteinander mehr schadet als nützt?

Zwei aktuelle Bücher bieten Antworten.

Die Kölner Strafrechtlerin Frauke Rostalski sieht viele Bereiche des gesellschaftlichen und politischen Lebens heute vom Gedanken der „Vulnerabilität“ geprägt. Der lange nur in Medizin und Psychologie verwendete Fachbegriff hat durch die Corona-Pandemie weite Verbreitung gefunden und in der Gesellschaft offenbar „einen Nerv getroffen“. Die Annahme der Verletzlichkeit Einzelner oder Gruppen gewinnt juristisch und sozialpolitisch an Gewicht.

Frauke Rostalski Foto: Pascal Bünning /Universität Köln

Rostalski, die Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, skizziert in ihrem Buch „Die vulnerable Gesellschaft. Die neue Verletzlichkeit als Herausforderung der Freiheit“ den Gang der Dinge am Beispiel des Sexualstrafrechts. Das ist seit drei Jahrzehnten dem „Schutz der sexuellen Selbstbestimmung“ verpflichtet. Mit diesem Grundsatz wurde das Strafrecht ausgeweitet, etwa auf die Bereiche sexualisierte Gewalt in der Ehe, Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kinderpornografie. 2016 erfolgte ein „Paradigmenwechsel“, die Einführung des Prinzips „Nein heißt Nein“ im Strafgesetzbuch. Zuvor waren Sexualkontakte nur nach Gewaltanwendung oder massiven Drohungen strafbar, seither reicht, dass eine betroffene Person „erkennbar nicht einverstanden ist“. Für die Strafrechtsprofessorin „ein großer Fortschritt unserer Rechtslage“.

Dennoch hat Frauke Rostalski ein zwiespältiges Verhältnis zum Vulnerabilitätsdenken. Dieses enthalte eine „potenziell unbegrenzte Steigerungslogik der Risikovorsorge“ mit immer neuen Forderungen nach Regulierung und Verrechtlichung gesellschaftlicher oder privater Räume. Als Beispiel für die „Ausweitung der Risikozone“ dient ihr die Debatte über „Catcalling“. Gemeint sind damit Verhaltensweisen wie das Hinterherpfeifen, obszöne Witze, die Aufforderung zu sexuellen Handlungen, ohne dass es zu einem Körperkontakt kommt. Der Deutsche Juristinnenbund sieht hier „gesetzgeberischen Handlungsbedarf“. Die Forderung einer Online-Petition: Catcalling solle als Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung unter Strafe gestellt oder doch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Hier warnt Rostalski vor Freiheitsverlusten. Sie sagt: Wenn man „immer mehr Verhaltensweisen als potenziell verletzend einstuft“ und die Neigung zunimmt, „die Risikobewältigung in staatliche Hände zu legen“, gereiche dies allen zum Nachteil. Auch jenen, die man damit schützen wolle.

Als Gefahr für die Demokratie sieht die Rechtsphilosophin die wachsende „Diskursvulnerabilität“ auf allen Seiten des politischen Spektrums. Die gesteigerten Empfindlichkeiten mit der Forderung nach „Sprechnormen“ wirkten faktisch auch ohne gesetzliche Grundlage „wie staatliche Zensur“, zitiert Rostalski den früheren Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof. Das schädige die Demokratie. Die besten politischen Lösungen erreiche man in einem öffentlichen Aushandlungsprozess nur, wenn alle widerstreitenden Ideen und Meinungen in einem „unverstellten Diskurs“ zu Wort kommen. „Der freie Diskurs ist das Herzstück der Demokratie“, das ist für die Juristin keine Frage. „Gesellschaftliche Debatten dürfen wehtun, manchmal müssen sie es vielleicht sogar“, ist Rostalski überzeugt. Deshalb dürfe es keine über die geltenden Gesetze hinausgehenden Sprechverbote geben.

Philipp Hübl Foto: Thorsten Wulff

„Unser moralischer Kompass ist so fein justiert wie nie zuvor“, sagt auch Philipp Hübl. Das hält der in Berlin lebende Philosoph für die berechtigte Folge einer langen Geschichte der Diskriminierung und Kriminalisierung etwa von Homosexuellen. Nur: „Bei einigen Leuten sind die Sensoren inzwischen so empfindlich, dass sie Fehltritte auch dort zu entdecken glauben, wo Normverletzungen kaum noch nachweisbar sind oder wo gar kein messbarer Schaden entstanden ist“, schreibt er in seinem Buch „Moralspektakel. Wie die richtige Haltung zum Statussymbol wurde und warum das die Welt nicht besser macht“. Parallel zu Frauke Rostalskis Kritik an der „Ausweitung der Risikozone“ diagnostiziert Hübl eine „Ausweitung der Begriffszone“. Angetrieben durch Social Media haben seit den 2010er Jahren etwa Begriffe wie „Sexismus“, „Rassismus“, „Homophobie“, „Transphobie“, „Gewalt“, „Trauma“, „toxische Männlichkeit“ rasante Verbreitung und Bedeutungserweiterungen erfahren. Beispielhaft dafür: „Aggression“ erfasst heute als „Mikroaggression“ selbst noch die geringfügigsten Verhaltenseffekte.

Der semantischen Expansion entspricht eine „Negativverzerrung“ in der Wahrnehmung und Darstellung des gesellschaftlichen Geschehens. Die Dynamik steigender sozialer Sensibilität wird heute häufig als „Tocqueville-Paradoxon“ beschrieben. Der französische Publizist und Politiker hat schon im 19. Jahrhundert festgestellt: Mit dem Abbau sozialer Ungerechtigkeiten werden die verbleibenden Ungleichheiten deutlich stärker wahrgenommen als zuvor.

Diese Spirale bringt jene Wokeness hervor, für die zweierlei charakteristisch ist: Identitätspolitik und Sprachpolitik.

Identität meint hier Zugehörigkeit zu einer Gruppe, die durch eindeutige Merkmale nach einem binären – polarisierenden – Muster definiert wird: Weißsein oder Schwarzsein, Mann oder Frau, heterosexuell oder queer. Erstgenannte gelten als privilegiert im heutigen Machtsystem. In der umgewerteten woken Weltanschauung genießen als unterprivilegiert verstandene Gruppen höchste Achtung und Glaubwürdigkeit.

Dabei ist unbestritten, dass Menschen, die diesen Gruppen angehören, Diskriminierung und Benachteiligung erleben. Etwas anderes ist der Glaube, jeder Weiße sei per se und ausweglos im Zirkel des Rassismus gefangen. Ideologischer Unfug ist auch der sogenannte Intersektionalismus. Danach potenziert sich die Diskriminierung bei gleichzeitigem Auftreten mehrerer Merkmale, etwa Frau und Schwarz. Ein Gegenbeispiel: Schwarze Mädchen aus der Unterschicht sind laut Studien im Schnitt erfolgreicher in der Schule als weiße Jungs.

Die Sprachpolitik dieses Wokeismus fußt auf der abstrusen Meinung, die Auffassung von Wirklichkeit werde nicht nur durch Sprache beeinflusst, sondern durch Sprechakte erst hervorgebracht. Diese Überschätzung der Sprache liegt auch der Forderung nach genderneutraler Sprache zugrunde. Nur: Warum hat der Feminismus ohne Sprachkorrektur und Genderstern seit Langem so enorme Fortschritte gemacht?

Symptomatisch für dieses Sprachverständnis ist der Umgang mit dem Wort „Neger“. Dessen Verwendung zur Bezeichnung einzelner Personen oder Gruppen ist verpönt – und das zu Recht. Streitpunkt ist jedoch, ob das Wort selbst als Gegenstand einer linguistischen Reflexion überhaupt noch erwähnt werden darf. In den Medien wird stattdessen das „N-Wort“ gebraucht. Dabei haben beide Ausdrücke die gleiche Bedeutung, nur Lautgebung und Schriftbild sind verschieden. Philipp Hübl hält diese Auffassung für „Sprachmagie“. Sie ähnelt derjenigen abergläubischer Leute, die statt „Teufel“ zur Sicherheit lieber indirekt vom „Leibhaftigen“ sprechen.

Hübl, der einige Jahre Juniorprofessor für Theoretische Philosophie an der Uni Stuttgart war, sieht in der als inklusiv gelobten, aber exklusiv wirkenden Sprachverwendung nicht den Ausweis besonderer Moralität, sondern eine Anzeige von Gruppenzugehörigkeit und Status. Das Vokabular der Wokeness habe die Funktion von „Progressivitätsmarkern“. Gesellschaftlicher Treiber dabei: die „kreative Klasse“. Der Begriff aus der US-amerikanischen Wirtschaftstheorie umfasst etwa Vertreter des Bildungswesens, der Wissenschaft, der Kreativwirtschaft, des Sozialbereichs, von Kunst, Kultur und Medien.

Aber was daran soll schlecht sein?

Nichts, solange diese Haltung in ihrer extremen Form nicht zu Einschüchterung oder Nötigung anderer führt, etwa zur Verhinderung unliebsamer Veranstaltungen. Diese Wokeness nützt allenfalls zur Begründung eines selbstgewissen und selbstgerechten Aktivismus. Zur Beschreibung einer von wachsender Komplexität geprägten Gesellschaft taugt sie jedenfalls nicht.

Frauke Rostalski plädiert unaufgeregt für die Anerkennung der Freiheitsrechte in unserer offenen Demokratie. Statt sich „ins Uferlose“ zu begeben, mahnt sie den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ im Rahmen der Verfassung an. Philipp Hübl setzt ebenso temperiert auf eine abwägende, von Erfahrungswissen gesättigte Vernunftmoral und auf „moralische Bescheidenheit“, die sich der eigenen Fehlbarkeit bewusst ist.