Der Verfassungsgerichtshof – oberster Wächter der Landesverfassung – hat seinen Sitz in Stuttgart am Dienstsitz des Oberlandesgerichts. Foto: dpa

Die CDU hat das Vorschlagsrecht, doch Fraktionschef Reinhart sagt: Wir sind noch ganz am Anfang. Auch die AfD stellt ein Ticket aus.

Stuttgart - Der Job bringt zwar kein Geld, aber Renommee: Der Chefsessel des „Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg“ gilt als der herausragendste Posten für einen Richter in Landesdiensten. Das neunköpfige, ehrenamtlich tätige Gremium entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung, hat also viel mit Politik zu tun. Nicht von ungefähr haben Grüne und CDU bei den Koalitionsverhandlungen vereinbart, wer Ende Juli 2018 den Vorschlag für die Neubesetzung machen darf, wenn die Amtszeit des bisherigen Präsidenten Eberhard Stilz ausläuft.

Das Prä hat die CDU, und in interessierten Kreisen wird bereits spekuliert, auf wen sich die beiden mächtigsten Männer des Landesverbands, Parteichef Thomas Strobl und Fraktionschef Wolfgang Reinhart, einigen. Oder können sie sich wieder einmal nicht einigen? Auch diese Variante ist denkbar angesichts des Zerwürfnisses, das die beiden zuletzt beim Thema Landtagswahlrecht hatten.

Reinhart wehrt ab und sagt: „Wir sind noch nicht an dem Punkt, wo wir einen Dissens haben könnten.“ Man stehe noch ganz am Anfang. Gleichwohl sind bereits Namen an die Öffentlichkeit gedrungen. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Volker Ellenberger, gehört dazu. Auch die Präsidentin des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe, Gudrun Schraft-Huber, wird genannt. Ebenso Malte Graßhof, Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Else Kirchhof, Vorsitzende Richterin am Mannheimer Verwaltungsgerichtshof, zählt ebenso zum Kreis der potenziellen Kandidaten wie Heinz Wöstmann, der hauptberuflich Richter am Bundesgerichtshof ist und am Verfassungsgerichtshof bisher Vertreter des Vizepräsidenten.

Anfrage bei den Grünen

Es gebe doch immer ein, zwei Dutzend Juristen im Land, die für solche Posten gehandelt werden, wehrt der CDU-Fraktionschef ab: „Wir haben viele hoch qualifizierte Richterinnen und Richter.“ Diese Namen seien naheliegend – mehr nicht. Auf dem öffentlichen Markt will die Politik solche Fragen natürlich nicht diskutiert sehen. Das schließt einen Basar hinter den Kulissen aber nicht aus. So kommt das Gerücht, wonach Strobl die Karlsruher VG-Chefin Schraft-Huber favorisiert, nicht von ungefähr: Bei den Grünen ging dem Vernehmen nach die Anfrage ein, ob sie mit dieser Personalie leben könnten. Der Landesparteichef und Innenminister zeigt sich gern als Frauenförderer – und stößt beim Koalitionspartner damit auf offene Ohren.

Suche nach Konsens

Und Reinhart? Der hat an diesem Mittwoch erst einmal seine Kollegen der vier anderen Fraktionen zum Frühstück eingeladen, um das weitere Vorgehen zu beraten. Die haben zwar beim Präsidentenamt nichts mitzureden, aber daneben muss der Landtag im Frühsommer ja noch zwei weitere Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs neu wählen – und die erhalten ihr Ticket von der AfD und der FDP. Grüne und SPD sind mit ihren Nominierungen erst wieder in drei Jahren dran – die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden auf neun Jahre gewählt. „Konsens ist mir ein hohes Anliegen“, sagt Reinhart. Das bekundet auch sein Grünen-Kollege Andreas Schwarz. Die Koalition werde zwar die Frage, wer Präsident wird, nicht mit der AfD besprechen, doch dass diese das Vorschlagsrecht für ein Mitglied im Verfassungsgerichtshof habe, bestreite niemand, sagte Schwarz. Der Landtag soll die neuen Mitglieder und ihre Stellvertreter am 9. Mai oder 6. Juni wählen.

Drei der neun Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind Berufsrichter, aus dieser Gruppe stammen auch der Präsident und sein Stellvertreter. Drei weitere Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen, drei weitere Mitglieder haben den gesetzlichen Vorgaben zufolge keine Befähigung zum Richteramt.

Seit 2013 können sich auch Bürger an den Gerichtshof wenden, wenn sie sich in ihren Grundrechten durch die Einrichtungen des Landes verletzt sehen. Zuvor war dies nur Staatsorganen und Gerichten möglich gewesen. Um diese erweiterte Rolle nach außen zu dokumentieren, hat der Landtag Ende 2015 den bis dahin gültigen Namen Staatsgerichtshof in Verfassungsgerichtshof geändert. Die in jüngster Zeit spektakulärste Entscheidung haben die Richter im Oktober 2011 getroffen, als sie den milliardenschweren Kauf von EnBW-Aktien durch das Land als verfassungswidrig bewerteten, weil der damalige Regierungschef Stefan Mappus dabei den Landtag umgangen hatte.