Unmittelbar nach Weihnachten, am 27. Dezember, greift in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. (Symbolfoto) Foto: Gateau

In Baden-Württemberg greift eine neue Corona-Verordnung. Doch was gilt wo? Wir haben die Regeln in einer interaktiven Übersicht zusammengefasst. 

Region - Welche Regeln gelten nach der neuen Ordnung etwa für den Restaurantbesuch? Bei welchem Impfstatus wird ein zusätzlicher Schnelltest notwendig? Wie sieht es aus, wenn man in einer Therme oder Sauna entspannen möchte? Oder zum Friseur will? Und wo habe ich als Ungeimpfter überhaupt noch Zutritt?

Wählen Sie Ihren Impfstatus aus und behalten Sie die Übersicht!

Bitte beachten Sie: Bei den genannten Regeln handelt es sich ausschließlich um Vorgaben für Besucher der genannten Einrichtungen. Für Betreiber können weitergehende Maßnahmen (Hygienekonzept, maximale Personenanzahl, etc.) gelten.