Für Familien, die im Besitz einer Familiencard sind, sinken die Kita-Gebühren zum 1. Januar 2108. Foto: dpa

Alle Jahre wieder treten zum Jahreswechsel Gebühren- und Abgabenänderungen bei der Landeshauptstadt in Kraft. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Stuttgart - Auch 2018 wird sich für die Stuttgarter in puncto Gebühren, Abgaben und Preisen einiges ändern. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

 

Der ÖPNV Zum 1. Januar erhöht der Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) die Fahrpreise um durchschnittlich 1,9 Prozent. Zudem gilt während der aktuellen Feinstaubsaison, die noch bis Mitte April dauert, ein verbilligtes Tagesticket, dass das bisherige Feinstaubticket ablöst. Die Ersparnis für die Kunden liegt zwischen 20 und 35 Prozent – je nach der Anzahl der befahrenen Zonen. Auch das 9-Uhr-Ticket wird günstiger. Es ist ab 2018 auch als Firmen-Ticket erhältlich. Arbeitnehmer, die aufgrund von Gleitzeitregelungen nach 9 Uhr fahren, können von dem Rabatt von fünf beziehungsweise zehn Prozent profitieren. Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von monatlich zehn Euro bezahlt, gibt der VVS einen Rabatt von zehn Prozent auf das Firmen-Ticket.

Die Kitas Die Kitagebühren für drei- bis sechsjährige Kinder werden für Familien mit Wirkung vom 1. August 2018 um 50 Euro pro Kind monatlich gesenkt; für Familien mit drei oder mehr Kindern entfallen sie ganz. Eine Familie mit zwei Kindern in der Ganztagsbetreuung zahlt dann statt bisher 208 Euro nur noch 108 Euro monatlich. Einkommensschwache Familien mit Bonuscard bleiben wie bisher ganz von der Kitagebühr befreit.

Der Abfall Die Gebühren für den sogenannten Restabfall werden 2018 um durchschnittlich 4,7 Prozent angehoben. Die Direktanlieferer an der Müllverbrennungsanlage Münster zahlen etwa künftig knapp ein Prozent mehr. Für Zusatzleerungen, wenn mehr Müll anfällt, oder Falschbefüllung der Tonnen müssen die Bürger künftig rund zwei Euro mehr berappen.

Die Gehwegreinigung In jenen städtischen Bereichen, in denen die Stadt für die Grundstückseigentümer die Reinigung der Gehwege übernimmt, werden die Gebühren 2018 ebenfalls angehoben: für die Reinigungszone I (Innenstadtbereich) steigen sie bei siebenmaliger Reinigung pro Woche von 53,80 auf 54,60 Euro pro Meter, bei dreimaliger Reinigung von 23 auf 23,40 Euro. In der Reinigungszone II (Klett- und Rotebühl-Passage) müssen künftig pro Meter statt 143,10 Euro 147,30 Euro entrichtet werden.

Die Musik Sowohl die Eintrittspreise für Konzerte der Stuttgarter Philharmoniker als auch die Gebühren der Stuttgarter Musikschule werden zum neuen Jahr angehoben. Mit Beginn der Spielzeit 2018/19 müssen Interessenten im Schnitt 7,9 Prozent mehr für ein Konzertticket der Philharmoniker bezahlen. Bei der Musikschule werden die Gebühren nach zwei Jahren zum 1. August 2018 zwischen vier und 4,5 Prozent erhöht.

Die Vergnügungssteuer Die Steuer bei Geldspielautomaten steigt zum 1. Januar 2018 von 24 auf 26 Prozent der Nettokasse. Diese umfasst den elektronisch gezählten Kasseninhalt abzüglich der Umsatzsteuer. Die Stadt verspricht sich davon Mehreinnahmen von jährlich 1,4 Millionen Euro.

Der Obstbau Das Entgelt für die Obstbauberatung wird zum 1. Januar ebenfalls erhöht. Künftig kostet der Winter-Obstbaukurs 97 statt bisher 77 Euro, für den Sommerkurs müssen 21 statt bislang 11 Euro bezahlt werden. Schnittkurse und Vorträge bei Vereinen bleiben mit Kosten von 51 Euro für die erste Stunde unverändert, jede weitere Stunde kostet künftig 35 statt 26 Euro.