Der Streit um myTaxi hält an. Foto: dpa

Verdrängt die Rabattaktion von myTaxi Wettbewerber oder nicht? Der Streit um diese Frage geht vor Gericht in eine neue Runde.

Frankfurt/Main - Der Streit um Rabattaktionen der Daimler-Tochter myTaxi für Taxifahrten ist in eine weitere Runde gegangen. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt, Anette Theimer, deutete am Dienstag an, dass die Aktionen gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen könnten. Durch die Rabatte würden die festgesetzten Beförderungsentgelte unterschritten. Das Gericht will seine Entscheidung am 19. Januar 2016 verkünden.

Die Servicegesellschaft Taxi Deutschland hatte vor dem Landgericht Frankfurt geklagt, weil sich die der Gesellschaft angeschlossenen Taxi-Zentralen einem ruinösen Wettbewerb ausgeliefert sehen. MyTaxi argumentiert, die Aktionen seien zeitlich befristet und schon deswegen nicht geeignet, Wettbewerber zu verdrängen.

myTaxi umgeht Vorgaben

In Deutschland gelten eigentlich Festpreise für Taxifahrten. Diese Vorgabe umgeht myTaxi, indem die App ihren Kunden, wenn sie ein Taxi über den Dienst rufen, während der Aktionen 50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Die Taxifahrer erhalten aber das volle Beförderungsentgelt.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) und die Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale waren zuletzt mit einstweiligen Verfügungen gegen die Rabatte gescheitert.

Vor dem Landgericht Frankfurt war schon der Mitfahrdienst UberPop, bei dem Privatleute Fahrten in ihren Autos anbieten, nach einer Klage des deutschen Taxigewerbes für wettbewerbswidrig erklärt worden.