Ein 45-Jähriger aus dem Kreis Esslingen soll Kunde einer Kinderporno-Plattform gewesen sein. Foto: dpa

Gegen einen 45-Jährigen aus dem Kreis Esslingen hat die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage wegen Kinderpornografie und schweren sexuellen Missbrauchs erhoben. Er soll Kunde einer Plattform auf den Philippinen gewesen sein.

Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat gegen einen 45 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Esslingen Anklage erhoben. Ihm werden unter anderem schwerer sexueller Missbrauch in kinderpornografischer Absicht, die Herstellung kinderpornografischer Schriften sowie die Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen vorgeworfen, heißt es am Mittwoch in einer Mitteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft.

 

Nach Hinweisen ausländischer Strafverfolgungsbehörden war man dem Mann als mutmaßlicher Kunde einer Plattform auf die Spur gekommen, auf der sexuelle Missbrauchshandlungen von auf den Philippinen lebenden Kindern im Livestream angeboten werden. Der Angeschuldigte soll ab August 2018 unbekannte Täterinnen, die sich auf den Philippinen aufhalten, durch Äußerungen und Geldzahlungen dazu gebracht haben, erhebliche sexuelle Handlungen an Mädchen veranlasst zu haben. Die Kinder waren vermutlich zwischen fünf und 13 Jahre alt. Diese Handlungen seien per Livestream über das Internet an seine Wohnanschrift übertragen worden. Der 45-Jährige soll laut Anklage über eine Chatfunktion die Art der vorgenommenen sexuellen Handlungen live bestimmt haben. Ihm wird zudem zur Last gelegt, die Aufnahmen des Missbrauchsgeschehens gespeichert zu haben, um die Aufnahmen zu späteren Zeitpunkten erneut anzuschauen.

Der Angeschuldigte wurde am 21. Mai dieses Jahres festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Stuttgart entscheiden. Die Ermittlungen gegen einen weiteren 55-jährigen Mann, der ebenfalls im Verdacht steht, Kunde der Plattform gewesen zu sein, dauerten an, so die Staatsanwaltschaft.