Der Cupcake-Laden am Hölderlinplatz kann vorerst nicht eröffnet werden – es fehlt die Nutzungserlaubnis als Café. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Ein Cupcake-Laden kann nicht eröffnen, weil für die Immobilie die Nutzungserlaubnis als Café fehlt. Dabei war dort zuvor neun Jahre lang eine Filiale der insolventen Bäckerei Lang mit Cafébertrieb zuhause.

Stuttgart - Am Hölderlinplatz im Stuttgarter Westen tut sich was. Gastronomisch machte er mit der Raupe Immersatt zuletzt einen Sprung nach vorne, heiß erwartet wird ein Cupcake-Laden, der auf den Namen Cupcakes & Bagles hört. Dessen Neueröffnung gestaltet sich allerdings schwierig: Für die Immobile gibt es keine Nutzungserlaubnis als Café – obwohl dort zuvor neun Jahre lang eine Filiale der insolventen Bäckerei Lang zuhause war, mit angeschlossenem Café und auch vielen Sitzplätzen. Wie kann das sein?

Tihana Canjuga, die neue Pächterin, erzählt, dass sie aus allen Wolken gefallen sei, als ihr das Gewerbeamt eröffnet habe, dass sie für ihren Cupcake-Laden eine Nutzungsänderung beantragen müsse: „Ich habe überhaupt nicht damit gerechnet, dass es irgendwelche Probleme geben könnte. Wir wollten ja prinzipiell nichts anderes machen als der Pächter vor uns.“ Das war im Mai.

Seitdem häufen sich die Probleme. Die Lärmschutzmessung des denkmalgeschützten Gebäudes zeigte, dass eine neue, besser isolierte Decke her muss. In den Sommermonaten sei laut Canjuga die Personaldecke beim Baurechtsamt in Stuttgart so niedrig gewesen, dass sie Schwierigkeiten gehabt habe, überhaupt jemanden zu erreichen. Und es kann gut drei Monate dauern, bis ein Bauantrag den Behördenweg vollzogen hat.

Der Gastronomin läuft die Zeit davon

Dem Baurechtsamt ist das geplante Vorhaben bekannt. Es habe die Gastronomin beraten, nachdem sie mit ihren Problemen dort vorstellig wurde. Der entsprechende Antrag sei aber noch nicht eingegangen. Die Umwidmung von einem Laden – so ist die Gewerbefläche bislang deklariert – zu einem Café bedürfe eines „Bauantragsverfahren“, das alles Weitere klären soll.

Die Bäckereifiliale war der Verwaltung zuvor als Einzelhandel mit Bäckerei- und Konditoreiwaren gemeldet. Mit einer „untergeordneten, erlaubnisfreien Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle“, wie eine Sprecherin der Stadt sagt. Wie viele Sitzplätze es damals tatsächlich gab und ob diese im verwaltungsrechtlichen Sinne noch legal waren, könne im Nachhinein nicht so einfach beantwortet werden. Für Stehtische draußen sei eine Sondernutzungserlaubnis aber rechtlich durchaus möglich.

Wie die Dinge auch liegen mögen: Tihana Canjuga läuft derweil die Zeit davon. Sie hatte eigentlich geplant, bereits am 1. Juni zu eröffnen, fürchtet jetzt um ihren Ruf, weil sie das überall kommuniziert habe. Ihre Verpächter unterstützten sie zwar bei den Behördengängen, dennoch gehe ihr langsam die Luft aus. „Die Immobilie ist vorher ein Jahr lang leergestanden. Ich habe mich darauf gefreut, mitzuwirken, dass der Hölderlinplatz schöner wird“, sagt Canjuga. Daraus wird in den nächsten Wochen erst mal nichts.