Schweizer Ankläger wollen Anwalt Eckart Seit dreieinhalb Jahre im Gefängnis sehen. Foto: Privat

Drei Deutsche sind in Zürich wegen Wirtschaftsspionage angeklagt. Unter ihnen ist der Stuttgarter Jurist Eckart Seith.

Stuttgart - Das Mandat für den Ulmer Drogerieunternehmer Erwin Müller hat für den Stuttgarter Wirtschaftsanwalt Eckart Seith erhebliche Folgen. Seith hatte nach langem Rechtsstreit für Müller einen Schadenersatzbetrag von rund 45 Millionen Euro erkämpft, zu zahlen von der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin. Die Bank, so das Ulmer Landgericht im vergangenen Mai, habe Müllers Einlage ohne dessen Wissen in Cum-Ex-Geschäfte transferiert. Ein Fonds, in dem Müllers Millionen landeten, ging pleite, nachdem die Bundesregierung 2012 dieses sogenannte Dividendenstripping gestoppt hatte.

Anwalt Seith hatte vor Gericht Beweismaterial verwendet, das ihm von früheren deutschen Mitarbeitern der Sarasin-Bank zugespielt worden war und belegte, dass das Geldhaus schon früh den illegalen Charakter der Cum-Ex-Geschäfte gekannt haben dürfte. Nun hat die Staatsanwaltschaft Zürich gegen den Anwalt sowie seine Informanten Anklage unter anderem wegen „wirtschaftlichen Nachrichtendienstes“, erhoben. In allen Fällen wird eine mehrjährige Haftstrafe gefordert, im Fall Seith sind es dreieinhalb Jahre Gefängnis. Für den Anwalt ist das eine groteske Umkehrung der Verhältnisse. „Ich habe der Schweizer Staatsanwaltschaft bereits im August 2013 sämtliche Dokumente, wegen derer mir heute Geheimnisverrat vorgeworfen wird, zur Verfügung gestellt, damit sie sich ein Bild von den Vorgängen machen können, die sich innerhalb der Schweiz abgespielt haben“, sagte Seith am Dienstag. Der Schweiz gehe offenbar der Schutz ihrer Bankenwirtschaft über alles.

Unterstützung von den Grünen

Empörung auch beim Finanzexperten der Bundes-Grünen, Gerhard Schick. „Die Einzigen, die bisher in Haft waren und gegen die Anklage erhoben worden ist, sind bei Cum-Ex die Whistleblower, während diejenigen, die uns Bürgern das Geld aus der Tasche gezogen haben, bisher keine strafrechtlichen Konsequenzen spüren mussten“, sagte Schick, der dem Cum-Ex-Ausschuss des Bundestages angehörte.

Anwalt Seith will sich einem Gerichtsverfahren in Zürich stellen. Die ihm zugespielten internen Unterlagen könnten keinen Geheimnischarakter haben, weil sie auch nach Schweizer Recht den geschädigten Bankkunden hätten offengelegt werden müssen, sagt er. „Zu einem strafrechtlich geschützten Geheimnis wird ein Sachverhalt nicht schon dadurch, dass ihn der Inhaber der Information geheim halten will.“ Vor Prozessbeginn wolle er die Bundesregierung „um diplomatische und juristische Unterstützung ersuchen“.

Schaltet sich die Bundesregierung ein?

Wie das TV-Magazin „Frontal 21“ am Montag berichtete, ist im Juni 2017, wenige Tage nach dem Urteil zugunsten Erwin Müllers, Seiths Auto aus einer Stuttgarter Garage gestohlen und an einem abgelegenen Ort völlig zerstört worden. Der Täter konnte nicht ermittelt werden.