Die Speisegaststätten im Südwesten dürfen nur zeitlich begrenzt öffnen. Diese und weitere Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung erklärte Ministerpräsident Kretschmann per Videoschalte. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Der Einzelhandel in Baden-Württemberg wird stärker eingeschränkt. Ausgangssperren seien noch nicht erforderlich, so der Ministerpräsident.

Stuttgart - Was ist noch erlaubt? Bund und Länder haben mit ihren am Montag beschlossenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens für reichlich Verwirrung gesorgt. Denn im Lauf des Tages kamen mehrere Direktiven zusammen – etwa für die Gaststätten. Am Dienstag versuchte die Landesregierung eine Klarstellung per Videokonferenz, die an Journalisten gestreamt wurde.