Wo kann man noch hinreisen, wenn man selbst in einem Corona-Hotspot wohnt? (Symbolbild) Foto: dpa/Soeren Stache

Immer mehr Regionen in Deutschland werden zu Risikogebieten erklärt. Teilweise gilt Beherbergungsverbot, andernorts werden negative Coronatests verlangt. Wir geben einen Überblick über die Regeln der einzelnen Bundesländer.

Berlin - In Deutschland steigen die Corona-Fallzahlen wieder drastisch an. Am Wochenende meldeten unter anderem Köln, Stuttgart und Essen das Überschreiten der wichtigen Warnstufe von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Zur Eindämmung des Virus haben einige Bundesländer bereits Beschränkungen für Reisende aus Gegenden mit besonders hohen Corona-Zahlen beschlossen.

Vielen Urlaubern bereitet das Kopfzerbrechen: Einige Bundesländer stecken mitten in den Herbstferien, in anderen starten sie demnächst. Eindeutig ist: private Besuche sind erlaubt, auch wenn die Reisenden aus einem Risikogebiet kommen. Wo gelten nun welche Corona-Regeln für Urlauber im Inland?

Regelungen zur Einreise aus einem innerdeutschen Hotspot und zum Beherbergungsverbot

BADEN-WÜRTTEMBERG: In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Wer aus einem solchen Gebiet kommt, darf nur dann etwa in Pensionen und Hotels beherbergt werden, wenn ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Test vorliegt.

Sehen Sie im Video: Diese Corona-Maßnahmen gelten in Stuttgart:

BADEN-WÜRTTEMBERG: In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Wer aus einem solchen Gebiet kommt, darf nur dann etwa in Pensionen und Hotels beherbergt werden, wenn ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Test vorliegt. Dabei zählt das Datum auf der Bescheinigung.

BAYERN: Es gibt kein Einreiseverbot. Das bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Städte und Kreise, für deren Bewohner das Beherbergungsverbot gilt.Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist – maximal so lange darf der Abstrich vor der Anreise her sein.

BERLIN: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.

BRANDENBURG: Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen. Übernachtungen sind nicht erlaubt, außer bei Vorlage eines negativen Corona-Tests, der vor Abreise höchstens 48 Stunden alt gewesen sein darf, oder bei zwingenden beruflichen oder medizinischen Reisen.

BREMEN: In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.

HAMBURG: Es gibt kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen Risikogebieten. Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

HESSEN: Es gibt kein Einreiseverbot, dafür aber ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweisen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen, darf übernachten.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Neben einem aktuellen negativen Corona-Test schreibt die Corona-Landesverordnung weiterhin eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Der Corona-Test darf maximal 48 Stunden vor der Einreise ins Bundesland entnommen worden sein. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.

NIEDERSACHSEN: Die Einreise innerhalb Deutschlands ist nicht beschränkt. Tagestourismus ist möglich. Es gelten keine Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete. Allerdings gilt ein Beherbergungsverbot. Wenn etwa der Infektionsherd klar begrenzt ist oder Reisende einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können, wobei dafür der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses maßgeblich ist, sind Ausnahmen möglich. Im Internet sind die betroffenen Gebiete aufgeführten.

NORDRHEIN-WESTFALEN: In NRW gibt es keine Beschränkungen und vorerst kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten.

RHEINLAND-PFALZ: Reisende aus innerdeutschen Risikoregionen müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. In Rheinland-Pfalz wurde das Beherbergungsverbot, das ab dem heutigen Dienstag gelten sollte, zunächst auf Eis gelegt. Sollte es nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch aber doch noch in Kraft treten, dürfte übernachten, wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, dessen Feststellung nicht länger als 48 Stunden her ist.

SAARLAND: Im Saarland gilt seit Ende Juni ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten, es sei denn sie können einen ärztlich attestierten, negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als zwei Tage ist.

SACHSEN: Die Einreise ist erlaubt. Wer aus einem Risikogebiet etwa aus dem Ausland kommt, muss sich testen lassen. Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, besteht die Pflicht zur häuslichen Quarantäne.

SACHSEN-ANHALT: Die Einreise ist erlaubt. Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: In Schleswig-Holstein gelten keine Beschränkungen für die Einreise. Ein Beherbergungsverbot besteht aber für gewerbliche Betriebe. Es gibt allerdings die Möglichkeit eines Freitestens mit einem negativen Corona-Test. Dabei dürfen zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein.

THÜRINGEN: Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder ein Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten.