Wer in einer Klinik putzt, stützt die kritische Infrastruktur. Foto: /Jens Büttner

Gebäudereiniger gelten in der Corona-Krise nicht als systemrelevant. Das hat Nachteile – etwa bei der Kinderbetreuung. Eine Frau aus Leinfelden-Echterdingen, die eine solche Firma betreibt, erzählt, warum sie das nicht verstehen kann.

Leinfelden-Echterdingen - Ohne wen würde die Gesellschaft derzeit nicht funktionieren? Welche Berufe gelten angesichts der Corona-Krise als systemrelevant? Welche Eltern haben dadurch Anspruch auf eine Notbetreuung für ihre Kinder? Das Land hat dazu eine umfassende Liste erstellt, die die einzelnen Bereiche aufschlüsselt. Ärzte, Pfleger, Polizisten und Müllmänner gehören dazu, genauso wie Leute, die bei der Bahn, im Straßenverkehr oder bei Satellitennetzen arbeiten. Auch Hersteller und die Versorgungslogistik für Hygiene-Mittel sowie Desinfektionsmittel sind demnach systemrelevant. Inhaber von Firmen, die sich mit der Reinigung von Gebäuden beschäftigen, suchen ihren Berufsstand derweil vergeblich auf der Liste.

Andrea Schubert aus L.-E. (Name geändert) versteht das nicht. „Es wird viel über Sauberkeit und Hygiene geschrieben in dieser Corona-Krise“, sagt sie. „Jeder erwartet Sauberkeit am Arbeitsplatz, in der Schule, im öffentlichen Nahverkehr oder im medizinischen Bereich.“ Dennoch gelten Leute, die sich just um diese Sauberkeit kümmern, nicht als systemrelevant. Sie beklagt, dass die Arbeitnehmer dieser Branche dadurch bis vor Kurzem erhebliche Nachteile hatten.

Mutter, Vater und Oma kümmern sich

Andrea Schubert weiß, von was sie spricht. Sie leitet eine Gebäudereinigungsfirma in Leinfelden-Echterdingen. Ihr Unternehmen sorgt für Sauberkeit in Büros und übernimmt Hausmeisterdienste.

Auch ihr Sohn arbeitet in dieser Branche. Sein Kind, ihr Enkelkind, konnte bis vor Kurzem nicht in die Notbetreuung der Kita. Und das obwohl beide Elternteile nicht im Homeoffice arbeiten können. Die Mutter des Kindes ist Physiotherapeutin. Sie ist darauf angewiesen ihre Kunden zu besuchen, oder aber die Kunden kommen zu ihr in die Praxis. So war neben den beiden Eltern, auch die Oma, also Andrea Schubert, in den vergangenen Wochen gefragt, sie hat sich regelmäßig um das Kind gekümmert, obwohl sie wegen des Alters zur Risikogruppe zählt.

Seit vergangener Woche hat sich die Situation in der Familie zwar entspannt. Mittlerweile werden auch Kinder in der Notbetreuung aufgenommen, deren Eltern nicht im Homeoffice arbeiten können und unabkömmlich sind, was der Arbeitgeber bescheinigen muss. Auch Andrea Schuberts Enkelkind kann deshalb nun eine Notfallgruppe besuchen. Bleibt die Frage, warum Menschen, die in Corona-Zeiten für Sauberkeit sorgen, nicht als systemrelevant gelten.

So werden die Voraussetzungen für die Notbetreuung erfüllt

Laut Fabian Schmidt, dem Sprecher des Kultusministeriums, gehört dieses Handwerk generell nicht zur systemrelevanten Gruppe. „Was aber nicht heißt, das einzelne Tätigkeiten nicht doch dazu zählen“, ergänzt er. Wer also beispielsweise im Krankenhaus putzt, stützt die kritische Infrastruktur und hätte auch vor der Erweiterung der Notbetreuung die Voraussetzungen dafür erfüllt. Weil es sich aber um eine Notbetreuung handele, sei es weiterhin sinnvoll, wenn nicht zu viele Kinder diese besuchten.