Bodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen (Linke), hat mit seinem Kabinett weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. (Archivbild) Foto: dpa/Michael Reichel

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, als er weitreichende Lockerungen von Anti-Corona-Maßnahmen forderte. Nun geht Thüringen einen deutlichen Schritt voran. Einige Verbote aber bleiben.

Erfurt - In Thüringen werden die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen ab 13. Juni aufgehoben. In einer neuen Grundverordnung wird lediglich empfohlen, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. Diese neue Regelung hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Bund und Länder hatten ursprünglich miteinander vereinbart, die Kontaktbeschränkungen in einer abgemilderten Form noch bis zum 29. Juni zu verlängern. Etliche Bundesländer haben die Regeln bereits gelockert.

Mit der neuen Verordnung dürfen künftig in Thüringen auch noch mehr Einrichtungen wieder öffnen - zum Beispiel Schwimm- und Freizeitbäder in geschlossenen Räumen sowie Thermen, Saunen und Kinos. Allerdings müssen dafür zunächst Infektionsschutzkonzepte genehmigt werden.

Neue Grundverordnung tritt Mitte Juni in Kraft

Dorf- und Volksfeste sowie Festivals sollen in Einzelfällen wieder erlaubt werden können. In der neuen Grundverordnung, die am 13. Juni in Kraft treten soll, heißt es, dass Veranstaltungen wie Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- und Weinfeste sowie Sportveranstaltungen mit Zuschauern und Festivals zwar grundsätzlich verboten bleiben. In Einzelfällen könne jedoch eine Erlaubnis beantragt werden.

Die Genehmigung sei zu versagen, wenn die Veranstaltung mit ihren Charakteristika „in besonderem Maße geeignet ist, die Ausbreitung der Pandemie zu fördern“.

Bordelle, Diskotheken und Swingerclubs bleiben weiterhin in Thüringen geschlossen. Institutionell geförderte Theater und Orchester sollen ihren Spielbetrieb erst nach dem 31. August wieder aufnehmen. Eine Maskenpflicht bleibt in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr bestehen.