Für Müll aus Coronavirus-Haushalten gelten in Stuttgart besondere Regeln. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Stadt hat für Coronavirus-Infizierte neue Regeln zur Müllentsorgung aufgestellt. Abfall aus diesen Haushalten gilt fortan als Restmüll und darf nicht neben Abfalltonnen abgestellt werden.

Stuttgart -  Corona-Infizierte sollen in Stuttgart Altglas und Pfandverpackungen bis zur Aufhebung der Quarantäne lagern.

Auch Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe sollen nach Angaben vom Dienstag so lange im Haushalt aufbewahrt werden. Der Abfall aus Haushalten, in denen positiv getestete Menschen in Quarantäne leben, muss in der Landeshauptstadt seit vergangener Woche als Restmüll entsorgt werden. Dies gelte insbesondere für Taschentücher, Aufwischtücher, Hygieneartikel, Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmitteln.

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Anschließend sollten die Müllsäcke fest zugeknotet werden. Falls die Sammelmülltonnen voll sind, dürfen die Säcke nicht daneben gestellt werden. Stattdessen müssen sie bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort gelagert werden. Auf diese Weise werden Familienmitglieder, Mitbewohner, Nachbarn sowie Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Stuttgart besser vor Ansteckung geschützt.