Während der dritten Corona-Welle im Lockdown war das Stuttgarter Rathaus über Wochen dicht. In der vierten Welle sollen die Ämter nun geöffnet bleiben. Foto: Lichtgut//Leif Piechowski

Anders als von den Beschäftigten der Stadt Stuttgart wird von den Kunden kein Nachweis über den 3-G-Status verlangt. Das weckt auch Ängste.

Stuttgart - Wer erinnert sich nicht an die dritte Corona-Welle, die in Stuttgart unter anderem dafür gesorgt hatte, dass das Rathaus wochenlang geschlossenund viele städtischen Behörden und Einrichtungen entweder gar nicht oder nur sehr eingeschränkt und mit Terminvergabe und Zugangskontrollen besuchbar waren – und das trotz vergleichsweise niedriger Infektionszahlen. Das sorgte bei Bürgern für viel Verdruss. In der aktuellen Coronasituation will die Stadt nun einen anderen anderen Weg einschlagen.

Demnach sollen Stand Donnerstag sowohl das Rathaus als auch städtische Dienstgebäude wie etwa die besonders stark frequentierten Bürgerbüros zunächst offen bleiben. Die Rathausspitze beruft sich darauf, dass das Offenhalten für den Publikumsverkehr der öffentlichen Daseinsvorsorge diene und damit etwa dem Einzelhandel gleichzustellen sei, sofern die Coronaverordnung des Landes nichts anderes besage. Was bei den städtischen Beschäftigten durchaus für gewisse Ängste sorgt, ist die Absicht, den Zugang zumindest vorerst nicht auf Geimpfte, Genesene oder Getestete zu beschränken und dementsprechend auch keine Einlasskontrollen vorzunehmen.

Beim Personal lösen die fehlenden Einlasskontrollen Unbehagen aus

Verwaltungsbürgermeister Fabian Mayer (CDU) bestätigte, die städtischen Ämter, Behörden und Bürgerbüros sollten grundsätzlich geöffnet bleiben. Den Vergleich mit der dritten Coronawelle lässt er nicht gelten: „Damals waren wir in einem Lockdown, die Schließung oder Teilschließung war unumgänglich.“ Weil die Ampelparteien in Berlin aber einen solchen umfassenden Lockdown derzeit ausschließen, kann die Stadt eine Schließung nicht eigenmächtig verfügen. Man sei derzeit aber noch in Abstimmungsgesprächen mit dem Land, so Mayer.

Während also für die städtischen Beschäftigten wie für alle anderen Arbeitnehmer auch die 3-G-Regel gilt, werden die Besucher etwa der Ausländerbehörde, der KfZ-Zulassungsstelle oder des Baurechtsamts nicht nach einem entsprechenden Nachweis gefragt. Bei einem Teil der Mitarbeiter löse dies Besorgnis und Ängste aus, bestätigt die Vorsitzende des Gesamtpersonalrats (GPR), Claudia Häußler: „Wir haben das Thema gegenüber der Verwaltungsspitze durchaus problematisiert.“ Häußler spricht von einem Dilemma: Einerseits brauche man einen funktionierenden Kundenservice, andererseits sei es für Mitarbeiter schwer nachvollziehbar, warum sie sich den Kontrollen unterziehen müssten, die Kunden aber nicht. Häußler weist aber auch darauf hin, dass es sich um einen „fließenden Prozess“ handele. Man sei im Gespräch mit der Rathausspitze, um gegebenenfalls an der einen oder anderen Stelle nachsteuern zu können.